(GP) Eislingen / Geislingen - Gehen statt fahren / Aus dem Verkehr zog die Polizei jetzt zwei Fahrer in Eislingen und Geislingen.
(ots) - Gegen 2.45 Uhr kontrollierte die Polizei am Mittwoch
einen Fiat in der Gartenstraße in Geislingen. Die Beamten rochen
Alkohol, den der Fahrer getrunken hatte. Ein Test bestätigte, dass
der 33-Jährige betrunken war. Er musste daher mit in ein Krankenhaus.
Ein Arzt nahm ihm Blut ab. Die Beamten behielten den Führerschein des
Mannes ein. Der Fahrer sieht nun einem Strafverfahren wegen
Trunkenheit im Verkehr entgegen.
Am Donnerstag kurz nach Mitternacht fiel Polizeibeamten in der
Salacher Straße in Eislingen ein Moped auf. Sie kontrollierten den 22
Jahre alten Fahrer. Dabei bemerkten sie, dass es aus seinem Helmfach
nach Cannabis roch. In dem Fach war der Rucksack des Fahrers. Darin
fanden die Ermittler rund drei Gramm Cannabis. Das Rauschgift
beschlagnahmten die Beamten. Außerdem wurde der Mann ins Krankenhaus
gebracht. Dort nahm ihm ein Arzt Blut ab. Das Blut wird nun
untersucht. Im weiteren Verfahren wird der junge Fahrer auch um
seinen Führerschein bangen müssen.
++++1532095
Annika Müller, Pressestelle, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731/188-1100
E-Mail: ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.08.2016 - 14:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1500549
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-UL
Stadt:
Ulm
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (GP) Eislingen / Geislingen - Gehen statt fahren / Aus dem Verkehr zog die Polizei jetzt zwei Fahrer in Eislingen und Geislingen."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).