Verletztendekontaminationsübung nach Landeskonzept
(ots) -
An der Übung nehmen alle drei Hilfeleistungslöschfahrzeuge der
Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr, ein
Wechseladerfahrzeug mit Abrollbehälter Verletztendekontamination und
ein Logistik-LKW aus dem Technik und Logistikzentrum sowie
Notarzteinsatzfahrzeuge der Johanniter Unfall Hilfe und des
Deutschen Roten Kreuzes teil. Des Weiteren stellen die Einheiten der
Freiwilligen Feuerwehr Buchholz, Giesenkirchen und Wickrathberg
Personal für Trägertrupps bereit. Zur Sicherstellung des
Grundschutzes erfolgt die Besetzung der Feuer- und Rettungswachen
durch die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Neuwerk, Rheindahlen
und Rheydt. Diese werden verstärkt durch die Katastrophenschutz
Rettungswagen der Hilfsorganisationen ASB, DRK, JUH und MHD. Durch
das DRK und die Jugendfeuerwehr werden 25 Verletzte bereitgestellt,
welche durch die Wunddarstellungsgruppe des DRK realistisch
hergerichtet und geschminkt werden. Die Verpflegung aller an der
Übung Beteiligten erfolgt durch die Einheit Stadtmitte der
Freiwilligen Feuerwehr. Insgesamt nehmen ca. 150 Kräfte an der Übung
teil.
Am Samstag führt die Feuerwehr Mönchengladbach eine Übung nach ABC
- Schutzkonzept NRW Teil 3 »Verletzten-Dekontaminationsplatz NRW«
durch. Hierbei handelt es sich um ein Konzept der "Überörtlichen
Hilfe". Bei einem Schadensereignis mit atomaren, biologischen oder
chemischen Gefahrstoffen (ABC-Gefahrstoffen) ist davon auszugehen,
dass alle Personen, die sich im näheren Umfeld aufgehalten haben, mit
diesen Stoffen verunreinigt (kontaminiert) wurden. Da in einem
solchen Fall jede örtliche Gefahrenabwehr an ihre Grenzen stößt, hat
das Land dieses Konzept zur "Überörtlichen Hilfe" erarbeitet. Beübt
wird ein Verletztendekontaminationsplatz, bei dem 25 Verletzte pro
Stunde dekontaminiert werden sollen. Hier kommt ein spezieller
Abrollcontainer zum Einsatz.
Am Übungstag wird angenommen, dass in einer Stadt in NRW ein
Ziegelbrennofen einer großen Ziegelei explodiert ist. Bei dem
Schadensereignis sind viele Menschen mit "Mangan-IV Oxid"
kontaminiert worden. Bei "Mangan-IV Oxid" handelt es sich um ein
Pulver, welches beim Verschlucken oder Einatmen gesundheitsschädlich
ist. Der Stoff muss nach Kontakt mit den Augen und/oder der Haut mit
Wasser abgewaschen bzw. abgeduscht werden. In der Leitstelle der
Feuerwehr ergeht durch die betroffene Stadt ein Hilfeersuchen in Form
der Anforderung eines Verletztendekontaminationszuges 25 NRW
(V-Dekon-Z 25 NRW) zur Dekontamination der Verletzten im Rahmen der
"Überörtlichen Hilfe". Stattfinden wird die Übung auf der Feuer- und
Rettungswache II. Hier treffen sich alle nach städtischem Konzept
vorgeplanten Einheiten, führen eine kurze Verbandsfahrt durch und
bauen anschließend den Verletztendekontaminationsplatz auf der
Feuer- und Rettungswache II auf. In diesem werden dann 25 Verletzte
(10 liegend, 15 gehend) in einer Stunde dekontaminiert. Um die
Dekontamination ohne Eigengefährdung durchführen zu können, tragen
die Einsatzkräfte spezielle Schutzkleidung, so genannt
Gebläsefilteranzüge.
Übungsleitung: Oberbrandrat Dietmar Grabinger, Brandamtmann
Heinrich Roemgens
Rückfragen bitte an:
Stadt Mönchengladbach
Fachbereich 37 - Feuerwehr
Führungs- und Lagezentrum
Stockholtweg 132
41238 Mönchengladbach
Telefon: 02166/9989-0
Fax: 02166/9989-2114
Pressebetreuung: 02166/9786535
E-Mail: leitstelle.feuerwehr(at)moenchengladbach.de
http://www.feuerwehr-mg.de/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
8. Kreisfußballturnier der Stormarner Jugendfeuerwehren">
Datum: 09.09.2016 - 09:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1512591
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-MG
Stadt:
Mönchengladbach-Holt, Samstag 10.09.2016 von 09:00 bis ca. 14:00 Uhr, Pfingsgraben
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verletztendekontaminationsübung nach Landeskonzept"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).