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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen

terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS)

ID: 1522131

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (23.
September 2016) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters
des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 2016

den 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anil O.

bei seiner Rückkehr aus der Türkei in die Bundesrepublik
Deutschland am Flughafen Düsseldorf durch Beamte der Bundespolizei
und des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen wegen des dringenden
Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen
Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) festnehmen lassen (§ 129a Abs. 1
Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 129b Abs. 1 StGB).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen Folgendes
vorgeworfen:

Im August 2015 reiste der Beschuldigte von Deutschland über die
Türkei nach Syrien. Dort angekommen schloss er sich dem IS an und
wurde in einem Ausbildungslager im Umgang mit Waffen unterwiesen.
Anschließend erhielt er mindestens ein Schnellfeuergewehr
"Kalaschnikow" und mehrere Handgranaten. Hiermit hielt er sich für
den bewaffneten Kampf bereit. Zudem forderte er weitere Personen in
Deutschland auf, ebenfalls in das Gebiet des sogenannten "Islamischen
Staates" zu reisen und dort dauerhaft zu leben.

Ende Dezember 2015 entschloss sich der Beschuldigte aus Syrien
auszureisen und gelangte Mitte Januar 2016 in die Türkei.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und
den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/




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Datum: 24.09.2016 - 14:57 Uhr
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