Verstoß gegen das Waffengesetz festgestellt
(ots) - Am 13.10.2016 gegen 01:00 Uhr wurde durch Beamte
des Bundespolizeireviers Chemnitz Hauptbahnhof eine 36-jährige
Deutsche rauchend in der Haupthalle des Chemnitzer Hauptbahnhofes
angetroffen. Es erfolgte eine Überprüfung der Personalien der Frau.
Dies ergab Einträge wegen Verstöße gegen das Waffengesetz. Grund
genug für die Beamten genauer hinzuschauen. Bei der Nachschau in
ihrem mitgeführten Rucksack konnten ein Pfefferspray ohne
ersichtliches Prüfzeichen, eine Soft-Air-Waffe (als Anscheinswaffe),
diverse Taschenmesser und ein als Taschenlampe getarnter
Elektroschocker aufgefunden werden. Es erfolgt nun seitens der
Bundespolizei Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz
(Soft-Air-Pistole) und Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem
Waffengesetz (Besitz und Führen des als Taschenlampe getarnten
Elektroschockers und des Pfeffersprays). Die gefährlichen Gegenstände
wurden sichergestellt.
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Datum: 13.10.2016 - 12:39 Uhr
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