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6 Monate Haft wegen Schwarzarbeit gegen Unternehmer

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(ots) - 6 Monate Haft wegen Schwarzarbeit gegen Unternehmer

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Lübeck des Hauptzollamtes Kiel
kam dem 37-jährigen Arbeitgeber bei einer routinemäßigen Prüfung auf
die Schliche. Bei der Prüfung stellten die Zollbeamten diverse
Verstöße gegen die Melde- und Aufzeichnungspflichten des Unternehmers
fest. Auch zahlte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nicht den
vorgeschriebenen Mindestlohn. Es bestand der Verdacht, dass die
Beschäftigten schwarz entlohnt wurden. Die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit leitete daher ein Strafverfahren wegen Vorenthaltens
von Sozialversicherungsbeiträgen ein. Bei Durchsuchungsmaßnahmen des
Zolls wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Die Auswertung
der Beweismittel erhärtete den Verdacht und führte zur Anklage durch
die Staatsanwaltschaft Lübeck. Das Amtsgericht kam zu der
Überzeugung, dass die Krankenkassen um rund 45.000,-- EUR geprellt
wurden, da der Angeklagte die Sozialversicherungsbeiträge nicht
entrichtet hatte. Der Unternehmer wurde zu einer Haftstrafe von 6
Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er den entstandenen
Schaden wieder gut machen.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat viele Facetten: Es gibt den
Arbeitgeber, der seine Arbeiter nicht zur Sozialversicherung
anmeldet, die Arbeitnehmerin, die ohne Steuerkarte arbeitet, den
Ausländer, der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung arbeitet, den
Arbeitsverleiher, der ohne Erlaubnis Arbeitskräfte illegal verleiht,
die Arbeitslose, die Bezüge bezieht und nebenbei arbeitet und vieles
andere mehr. Sie alle haben jedoch eines gemeinsam: Ihr Tun
vernichtet dauerhaft legale Arbeitsplätze und erhöht damit die
Arbeitslosigkeit, bringt den Staat um Steuern und die
Sozialversicherungen um Beiträge. Das verursacht




Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten legal arbeitender Unternehmen und
Arbeitnehmer, erhöht die Abgabenlast für die Solidargemeinschaft und
trägt zur Ausbeutung illegal Beschäftigter bei.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Pressesprecher
Claus-Peter Minkwitz
Telefon: 0431-20083-1110
E-Mail: presse.hza-kiel(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Kiel, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 01.12.2016 - 15:49 Uhr
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