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Zoll stört Vorweihnachtsverkehr im Drogenschmuggel

Drogen im Gesamtwert von 144.000 Euro beschlagnahmt, drei Festnahmen

ID: 1573151

(ots) -
Dortmund. Am 25. Oktober und am 03. November 2016 konnte die
Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund einen
empfindlichen Schlag gegen den Drogenschmuggel setzen und Drogen im
Gesamtwert von mindestens 144.000 Euro beschlagnahmen.

Dabei trafen die Zöllner am 25. Oktober gleich zweimal ins
Schwarze. Gegen 21:00 Uhr wurde ein in den Niederlanden zugelassener
Pkw auf die Tank- und Rastanlage "Rhynern Süd" aus dem fließenden
Verkehr der BAB 2 in Fahrtrichtung Hannover gezogen. Der 48- jährige,
niederländische Fahrer gab an, auf dem Weg nach Hamburg zu seiner
Tochter zu sein. Bei den Fragen der Zollbeamten nach dem genauen
Reiseziel verstrickte er sich jedoch in mehrere Widersprüche, was
eine Durchsuchung des Fahrzeugs und des Reisegepäcks nach sich zog.
Hierbei stellten die Beamten insgesamt 5730 Gramm Marihuana sicher.

Gegen 23:30 Uhr dann der zweite Treffer. Ein 19- jähriger
Niederländer wurde mit seinem in den Niederlanden zugelassenen Pkw
ebenfalls von der BAB 2, Fahrtrichtung Hannover auf die Rastanlage
"Rhynern Süd" gezogen. Aufgrund des sehr nervösen Verhaltens des
Mannes nahmen die Zöllner auch hier das Fahrzeug und das Reisegepäck
näher unter die Lupe. Und auch bei diesem Fall lagen sie richtig.
Letztendlich wurden im dem Auto 651 Gramm Heroin aufgefunden und
beschlagnahmt.

Am 03. November war die Kontrolleinheit Verkehrswege dann schon
wieder erfolgreich. Gegen 12:20 Uhr stoppten die Zollbeamten einen
21- jährigen Niederländer, der mit seinem in den Niederlanden
zugelassenen Pkw auf der BAB 2 in Fahrtrichtung Hannover unterwegs
war. Das Fahrzeug wurde mittels Anhaltesignal auf den Parkplatz
"Stuckenbusch" gezogen. Hier wurden nach Kontrolle des Autos
insgesamt ein Kilogramm Ketamin, zwei Kilogramm MDMA und vier
Kilogramm Ecstasy Pillen im Innen- und Kofferraum aufgefunden.





"Der Zoll hat den Vorweihnachtsverkehr der Drogenschmuggler
empfindlich gestört. Die Drogen, die hier von der Straße gezogen
wurden, hätten im Straßenverkauf mindestens 144.000 Euro erzielt.
Alle drei Beschuldigten wurden noch vor Ort vorläufig festgenommen
und in Polizeigewahrsam verbracht. Sie erwartet nun ein
Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz",
so Uwe Jungesblut, Pressesprecher des Hauptzollamts Dortmund.

Weitere Ermittlungen übernimmt das Zollfahndungsamt Essen.

Aus ermittlungstaktischen Gründen erfolgt die Freigabe erst am
heutigen Tage.

Zusatzinformationen:

Was ist Ketamin?

Ketaminhydrochlorid ist ein Narkosemittel, das hauptsächlich in
der Tiermedizin eingesetzt wird. Ketamin wird unter dem Namen
Ketanest in der Notfallmedizin als Schmerzmittel eingesetzt, das es
bei höherer Dosierung narkotisierend wirkt. Ketamin unterliegt nicht
dem Betäubungsmittelgesetz, ist aber rezeptpflichtig und darf nicht
frei gehandelt werden! Ketamin ist in der Techno-Szene besonders
unter dem Namen "Special K" bekannt Ketamin löst ein Gefühl der
Trennung zwischen "Psyche" und Körper oder der Umgebung aus. Man
fühlt zum Beispiel keine Grenze mehr zwischen Umgebung, Körper und
der Umwelt abgespalten und losgelöst Weitere gängige Namen für
Ketamin sind: "Vitamin K oder K"

Was ist MDMA? 3,4-Methylendioxy-N-methylamphetamin (MDMA) gehört
zur Gruppe der ringsubstituierten Phenethylamine und wird zu den
entaktogenen und empathogenen Amphetaminderivaten gezählt. Die
Substanz wird meist in Tablettenform als Ecstasy oder in kristalliner
Form, seltener als weißes bzw. cremeweißes Pulver oder in Kapseln
gehandelt. Der MDMA-Gehalt in Ecstasypillen kann unterschiedlich hoch
sein (2013 laut saferparty.ch zwischen 5 und 215 mg). Außerdem
enthalten Ecstasytabletten meist Streckstoffe oder (zusätzlich)
andere psychoaktive Substanzen (bspw. Koffein, 2C-B,m-CPP, 4-FA oder
das hoch giftige PMA). MDMA wird meist oral konsumiert, seltener
gesnieft. MDMA-Kristalle werden direkt aus einem Tütchen mit
angefeuchtetem Finger »gedippt«, in Zigarettenpapier eingewickelt und
geschluckt (»Bombe«) oder in Getränken aufgelöst und getrunken.
MDMA-Tabletten werden portioniert (geviertelt, halbiert) oder im
Ganzen geschluckt.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecher
Uwe Jungesblut
Telefon: 0231-9571-1031
E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 13.12.2016 - 06:50 Uhr
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