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Maktub Locker - Polizei warnt vor Verschlüsselungstrojaner - Erpressungssoftware ist als Rechnung getarnt - Täter verlangen "Lösegeld"

ID: 1579802

(ots) - (uk) In den letzten Tagen sind der Paderborner
Polizei mehrere Verdachtsfälle einer speziellen Variante der
Computersabotage mit einhergehender Erpressung gemeldet worden. Diese
spezielle Variante ist unter dem Begriff "Maktub Locker" bekannt.
Dabei werden Spammails in Form fingierter Rechnungen verschickt. Die
Polizei warnt ausdrücklich davor den jeweils beigefügten Anhang der
Mail zu öffnen.

Das Phänomen dieses Computervirus ist schon seit vielen Jahren
bekannt. Die Variante im Anhang eine angebliche Rechnung mit zu
senden hat allerdings offensichtlich deutschlandweit große
Aktualität. In den Mails werden Computerbesitzer unter dem Briefkopf
real existierender Firmen angeschrieben. In dem Schreiben wird
aufgefordert die als Anhang beigefügte Rechnung zu öffnen und den
angeblich ausstehenden Betrag zu begleichen. Gehen die Geschädigten
darauf ein und öffnen den Anhang, aktivieren sie automatisch den
"Maktub Locker-Verschlüsselungstrojaner", so dass alle Dateien des
Rechnersystems mit einer neuen Endung versehen werden und nicht mehr
zu öffnen sind.

Zusätzlich hinterlassen die Täter ein digitales
Erpressungsschreiben in dem auf die Verschlüsselung hingewiesen wird.
Durch die Erpressung sollen die Geschädigten dazu genötigt werden auf
speziell aufgeführten Internetseiten bargeldlose Zahlungen zu
leisten. Ist die "Lösegeldzahlung" erfolgt, wird in Aussicht gestellt
ein Entschlüsselungstool zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die Polizei rät im Umgang mit derartigen Mails sehr sensibel zu
sein und das Schreiben genau durchzulesen bevor man den Anhang
öffnet. Oft erkennt kann man die verdächtigen Mails schon an ihrem
ungewöhnlichen Layout. Sie wirken "zusammenkopiert" und die in
Rechnung gestellte Leistung passt nicht zum vermeintlichen Absender.
So wurden im Kreis Paderborn beispielsweise Rechnungen einer Bäckerei




und von Betonwerken versandt, die Geld für EDV-Leistungen oder für
den Verkauf von IT-Produkten verlangten.




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Datum: 22.12.2016 - 15:21 Uhr
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