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Richtigstellung zu einer Aussage bei den Tipps zum Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht.

ID: 1583421

(ots) - In unserer Pressemitteilung vom 29.12.2016,
15.56 Uhr hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen.

Die falsche Aussage war: ...Ebenso ist das Zünden von Feuerwerk
und Böllern in der Nähe von Altersheimen und Krankenhäusern nicht
verboten.

Richtig ist: ...Ebenso ist das Zünden von Feuerwerk und Böllern in
der Nähe von Altersheimen und Krankenhäusern verboten.




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Kreisfeuerwehrverband Calw e.V.
Udo Zink
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Schmiedwiesenweg 7
75387 Neubulach OT Altbulach
Telefon: +49 176 630 49 295
Fax: +49 7053 3168
Fax mobil:  +49 0711 25 296 11 372
E-Mail: presse(at)kfv-calw.de
http://www.kfv-calw.de

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Datum: 29.12.2016 - 16:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1583421
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Kategorie:

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