Richtigstellung zu einer Aussage bei den Tipps zum Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht.
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(ots) - In unserer Pressemitteilung vom 29.12.2016,
15.56 Uhr hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen.
Die falsche Aussage war: ...Ebenso ist das Zünden von Feuerwerk
und Böllern in der Nähe von Altersheimen und Krankenhäusern nicht
verboten.
Richtig ist: ...Ebenso ist das Zünden von Feuerwerk und Böllern in
der Nähe von Altersheimen und Krankenhäusern verboten.
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Kreisfeuerwehrverband Calw e.V.
Udo Zink
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Schmiedwiesenweg 7
75387 Neubulach OT Altbulach
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Datum: 29.12.2016 - 16:08 Uhr
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