Auffahrunfall - 22-Jähriger hatte großes Glück

(ots) -
Schloß Holte-Stukenbrock (CK) - Viel Glück hatte am frühen
Donnerstagmorgen (29.12., 08.40 Uhr) ein 22-jähriger Mann aus Schloß
Holte-Stukenbrock, der einen schweren Auffahrunfall völlig unverletzt
überstand.
Der junge Mann war mit seinem VW Passat auf der Oerlinghauser
Straße in Fahrtrichtung Oerlinghausen unterwegs. Nach eigenen Angaben
hatte er die Frontscheibe des Autos zwar freigekratzt. Dennoch war
die Beifahrerseite noch so stark beschlagen, dass er -wie er deutlich
machte - dort nichts sehen konnte.
In Höhe der Hausnummer 4 parkte hier ein LKW, dessen 49-jähriger
Fahrer sich noch in der Fahrerkabine befand.
Der 22-Jährige, dessen Sicht erheblich eingeschränkt war, fuhr mit
der Beifahrerseite gegen das linke Heck des LKW. Dadurch bohrte sich
die Kante der Ladefläche in den Innenraum des Passats.
Der junge Mann blieb bei diesem Unfall ebenso wie der Fahrer des
LKW unverletzt. Ein möglicher Beifahrer hätte diesen Unfall
allerdings nicht überlebt.
Der Passat musste von der Unfallstelle abgeschleppt werden. An den
Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt 24 000 Euro.
Während der Dauer der Unfallaufnahme wurde der Verkehr einspurig
an der Unfallstelle vorbeigeführt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei G?tersloh, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.12.2016 - 16:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1583428
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GT
Stadt:
Gütersloh
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Auffahrunfall - 22-Jähriger hatte großes Glück"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei G (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).