Kassel-Oberzwehren: Stark alkoholisierter Autofahrer verursacht innerhalb weniger Minuten mindestens drei Verkehrsunfälle
(ots) - Am Freitagnachmittag meldete sich um 17:45 Uhr eine
Verkehrsteilnehmerin telefonisch bei der Einsatzzentrale der Polizei
in Kassel und teilte mit, dass ein augenscheinlich betrunkener
Autofahrer soeben in ihren VW Polo gefahren sei. Der Unfall habe sich
im Bereich der Marien Apotheke in der Oberzwehrener Straße 72
ereignet und der betrunkene Autofahrer sei danach einfach
weitergefahren.
Nur wenige hundert Meter weiter rammte dieser betrunkene
Autofahrer im Bereich der Heinrich-Plett-Straße 21 einen Toyota
Yaris, der dort ordnungsgemäß geparkt war. Doch auch hiernach setzte
er seine Fahrt unbeirrt fort und kollidierte in Höhe der
Heinrich-Plett-Straße 39 mit einem entgegenkommenden Opel Vectra.
Glücklicherweise konnte der Betrunkene nach diesem Zusammenstoß
seine Fahrt mit seinem Nissan Primera nicht mehr fortsetzen und wurde
noch an der Unfallstelle von Beamten vom Polizeirevier Süd-West
festgenommen. Wie sich schnell herausstellte, war der Nissan-Fahrer,
ein 50-jähriger Mann aus Kassel, stark alkoholisiert. Ein
durchgeführter Alkotest ergab 2,71 Promille.
Resultat dieser Alkoholfahrt: Zwei schwerverletzte Personen und
mindestens vier beschädigte Fahrzeuge mit einem geschätzten
Gesamtschaden von etwa 10.000 Euro.
Die 64-jährige Fahrerin des Opel Vectra musste stationär in einem
Kasseler Krankenhaus aufgenommen werden. Nach ersten Informationen
zog sie sich bei dem Unfall diverse Prellungen und Platzwunden zu.
Der 50-Jährige, der auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist,
wurde bei dem Unfall ebenfalls verletzt und im Krankenhaus ärztlich
versorgt sowie einer Blutentnahme unterzogen.
Sein Fahrzeug, ein abgemeldeter und somit nicht versicherter
älterer Nissan Primera, wurde ebenso wie der Opel Vectra stark
beschädigt. Die Schäden an dem VW Polo beziffern die aufnehmenden
Beamten auf 2000 Euro und am Toyota Yaris auf etwa 3000 Euro.
Der Unfallfahrer muss sich nun wegen Unfallflucht, des Fahrens
unter Alkoholeinfluss in Verbindung mit Straßenverkehrsgefährdung
sowie einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
verantworten.
PHK Dirk Bartoldus, Polizeiführer vom Dienst
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Datum: 06.01.2017 - 20:19 Uhr
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