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Meppen - Fahrradkontrollen zu Schulbeginn

ID: 1589828

(ots) - Ein wichtiger Grundsatz im Straßenverkehr lautet
"Sehen und Gesehen werden". Unter diesem Motto standen auch die von
der Polizei an den Schulen im Altkreis Meppen Ende 2016
durchgeführten Kontrollen der Schülerfahrräder. Erfreulicherweise ist
die Zahl der verkehrsunsicheren Fahrräder leicht rückläufig. Dennoch
wurden auch diesmal wieder mängelbehaftete Fahrräder kontrolliert. In
den meisten Fällen waren Beleuchtungseinrichtungen nicht vorhanden
oder nicht funktionstüchtig. Die Polizei weist deshalb darauf hin,
dass die Eltern bei der Anschaffung neuer oder gebrauchter Fahrräder
darauf achten sollten, dass das Fahrrad ihres Kindes mit einem
Nabendynamo ausgerüstet ist. Er ist wenig anfällig für technische
Mängel und funktioniert bei jedem Wetter. Erfreulich war für die
kontrollierende Beamtin, dass die Zahl der mit
Speichen-Stiftreflektoren ausgerüsteten Fahrräder erheblich
zugenommen hat. Außerdem ist positiv aufgefallen, dass fast alle
Grundschüler einen Fahrradhelm tragen. Teilweise sind diese auch
zusätzlich mit einem Beleuchtungskörper ausgerüstet. Das Tragen des
Fahrradhelmes durch die Grundschüler wurde durch die jeweiligen
Schulleitungen durch einen Hinweis an die Eltern bekräftigt und
unterstützt. Ein Fahrradhelm kann schwerwiegende Kopfverletzungen bei
einem Sturz abwenden. Empfohlen wird außerdem das Tragen der hellen
Warnweste, die jedem Grundschüler mit Beginn der 1. Klasse
ausgehändigt wurde. In der Hoffnung, dass die Fahrräder aller Schüler
in einem guten, verkehrssicheren Zustand sind, kontrolliert die
Polizei aktuelle wieder verstärkt im Bereich der Schulwege. Wie in
jedem Jahr appelliert die Polizei auch wieder an das verkehrsgerechte
Verhalten der erwachsenen Mitbürger, zumal sich die jüngeren
Generationen an ihrem Vorbild orientieren.




Rückfragen bitte an:





Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Dennis Dickebohm
Telefon: 0591 87 204
E-Mail: pressestelle(at)pi-el.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-el.polizei-nds.de

Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die örtlich
zuständige Polizeidienststelle.

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Datum: 10.01.2017 - 12:43 Uhr
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