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Zoll kontrolliert Gastronomiebetriebe

Zoll, Polizei und Ausländeramt prüften gemeinsam in Düsseldorf

ID: 1606730

(ots) -
16 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Düsseldorf führten am 3. Februar 2017 in der Zeit zwischen 17 und 24
Uhr Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in vier
Gastronomiebetrieben durch. Unterstützt wurde der Zoll bei einem
Objekt durch 12 Beamte des Einsatztrupps PRIOS (Präsenz und
Intervention an offenen Szenen und Brennpunkten) der Polizei
Düsseldorf und bei zwei weiteren Objekten durch 3 Mitarbeiter des
Ausländeramts.

Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierten 22
Personen und deckten mehrere Verstöße auf:
-Verdacht auf Menschenschleusung durch den Arbeitgeber
-Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechenden Aufenthaltstitel
in zwei Fällen
-Beschäftigungsaufnahme ohne entsprechenden Aufenthaltstitel in
einem Fall
-Verdacht auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz in mehreren
Fällen
-Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in
mehreren Fällen
-Verdacht auf Sozialleistungsbetrug in einem Fall
-Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht in mehreren Fällen
-Meldeverstöße beim Einwohnermeldeamt durch die Angabe falscher
Adressen in mehreren Fällen

Eine Person wurde festgenommen, da sie sich nach bisherigen
Erkenntnissen illegal in Deutschland aufhält. Dieser Person wird
außerdem die Arbeitsaufnahme ohne entsprechenden Aufenthaltstitel
sowie Urkundenfälschung zur Last gelegt.

In einem Restaurant fanden Zoll, Polizei und Ausländeramt in einem
nicht öffentlichen Bereich 7 menschenunwürdige Schlafplätze für die
Beschäftigten vor. Die hygienischen Zustände -Dusche, Waschbecken und
Waschmaschine befanden sich in einem verschimmelten Keller- waren
unzumutbar. Hier ermittelt der Zoll wegen des Verdachts auf
Menschenschleusung. Die Polizei erstattete Anzeige wegen eines




mutmaßlichen Verstoßes gegen die Bauordnung NRW.

Die Polizei wurde wegen eines Verstoßes gegen das
Jugendschutzgesetz tätig. Darüber hinaus wurden Anzeigen nach der
Arbeitsstättenverordnung gefertigt, da zwei von vier Notausgängen
verschlossen und durch Möbel verstellt waren. Ein dritter Notausgang
war wegen loser Teppichfliesen auf einer Treppe nicht gefahrlos
nutzbar.

Die Auswertung von vor Ort gefundenen Geschäftsunterlagen dauert
an und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Michael Walk
Telefon: 0211-2101-233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 07.02.2017 - 08:00 Uhr
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