(UL) Altheim/Alb - Mit dem Auto in den Graben / Ins Krankenhaus musste ein Frau, nachdem sie am Montag bei Altheim einen Unfall verursachte.
(ots) - Wie die 60-Jährige später der Polizei schilderte, fuhr
sie gegen 9.30 Uhr von Altheim in Richtung Weidenstetten. Unterwegs
sei ein Tier auf die Straße gelaufen. Die Frau musste ausweichen. Sie
kam mit ihrem Renault erst nach links neben die Fahrbahn. Die
60-Jährige lenkte dagegen und geriet rechts von der Straße in die
Böschung. Dort wurde sie schwer verletzt. Der Rettungsdienst brachte
die Frau ins Krankenhaus. Den Schaden am Auto schätzt die Polizei auf
rund 6.000 Euro.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm, also den Landkreisen
Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und im Stadtkreis Ulm,
registriert die Polizei im Schnitt täglich drei Unfälle mit
Wildtieren. Im Frühjahr und im Herbst sind die Straßen für Wild und
Autofahrer in dieser Beziehung am gefährlichsten. Das ist Anlass für
die Polizei, zu besonderer Aufmerksamkeit zu mahnen. Denn: Je größer
das Tier, desto gefährlicher wird der Unfall für die Menschen im
Auto. Bei Zusammenstößen mit schwerem Rehwild entstehen meist hohe
Sachschäden von Tausenden Euro an den Fahrzeugen. Ein Beleg, dass
hohe Kräfte bei den Unfällen wirken. Die Polizei rät, besonders bei
Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Gerade auch
auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Autofahrer
sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Und den
Sicherheitsabstand einhalten, falls der Vorausfahrende plötzlich
bremsen muss. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für
Autofahrer: abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls
anhalten. Warnblinklicht einschalten. Verletzte oder verendete
Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden.
Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten
infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die
informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung
erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen
Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.
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Datum: 14.02.2017 - 10:34 Uhr
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