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Neue Variante von CEO Fraud

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(ots) - Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnt
aktuell vor einer neuen Form des Geschäftsführerschwindels, der auch
als "CEO Fraud", "digitaler Enkeltrick" oder "Business Email
Compromise" bekannt ist.

Über erste polizeilich bekannte Fälle von CEO Fraud in
Mecklenburg-Vorpommern informierte das Landeskriminalamt
Mecklenburg-Vorpommern am 16.06.2016
(http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108748/3354310). Anders als
in den berichteten Fällen gehen die Betrüger nun verändert vor:

Die Täter versenden frei erfundene Rechnungen angeblicher
Geschäftspartner an Mitarbeiter der Buchhaltung per Email. Die Emails
erwecken durch sogenanntes "Email-Spoofing" den Anschein, dass sie
vom Geschäftsführer der eigenen Firma stammen. Der vermeintliche
Geschäftsführer fordert den Mitarbeiter der Buchhaltung in der Email
auf, einen bestimmten Betrag auf das Konto des angeblichen
Geschäftspartners zu überweisen. Die echt wirkenden Rechnungen
stammen oft von einer deutschen Agentur für Webentwicklung, auch die
Transaktion soll meist auf ein deutsches Konto erfolgen. Der
geforderte Betrag ist in diesen Fällen in der Regel ein geringerer
als bei den bisher bekannten Vorgehensweisen, häufig handelt es sich
um Beträge unterhalb der 10.000-Euro-Grenze.

Dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2016 in
Bezug auf den Geschäftsführerschwindel insgesamt 12 Fälle von
betroffenen Firmen in Mecklenburg-Vorpommern bekannt geworden. In
einem Fall gelang es den Tätern, schädigende Zahlungen zu
veranlassen. Die Schadenssumme betrug 1.660.000,00 EUR.

Für Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit noch keine Fälle der neuen
Variante bekannt. Dennoch rät das Landeskriminalamt
Mecklenburg-Vorpommern

den Unternehmen:

- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neue Betrugsvariante.




- Legen Sie klare und transparente Regeln sowie Höchstgrenzen für
Überweisungen fest.
- Definieren Sie feste Vorgehensweisen für Entscheidungen.
- Sorgen Sie dafür, dass die internen Abläufe vertraulich bleiben
und nicht nach außen gelangen können.

den Unternehmensmitarbeitern:

- Informieren Sie bei verdächtigen E-Mail-Nachrichten Ihre
Geschäftsleitung oder einen Vorgesetzten.
- Führen Sie keine Zahlungsanweisungen nur aufgrund einer Email
aus. Vergewissern Sie sich stattdessen telefonisch oder in einem
persönlichen Gespräch über die Echtheit der Anweisung.
- Überprüfen Sie verdächtige E-Mails auf die korrekte
Schreibweise.
- Wenden Sie sich bei Ungereimtheiten und Fragen an die örtliche
Polizeidienststelle oder an die Zentrale Ansprechstelle
Cybercrime (ZAC) beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern.

Die ZAC dient als zentraler Ansprechpartner für die Wirtschaft und
für Behörden in allen Belangen des Themenfeldes Cybercrime.

Erreichbarkeit der ZAC: Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Dezernat 45 - Cybercrime Retgendorfer Straße 9 19067 Rampe




Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Anna Hermann
Telefon: 03866/64-8702
E-Mail: presse(at)lka-mv.de
http://www.polizei.mvnet.de

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Datum: 24.02.2017 - 13:58 Uhr
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