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Zusammenarbeit Land/Bund bringt Geschäftsfrau schnell zu ihren 14.620 Euro - Ehrliche Finderin am Geburtstag äußerst bescheiden

ID: 1620567

(ots) -
Eine Damenhandtasche mit 14.620 EUR Bargeld konnten Beamte der
Bundespolizei am Faschingsdienstagnachmittag (28. Februar) einer
40-jährigen Geschäftsfrau übergeben. Sie hatte die Designertasche
kurz zuvor am S-Bahnhaltepunkt Westkreuz stehen gelassen.

Eine 39-jährige Griechin aus Aubing hatte an ihrem Geburtstag
gegen 13:30 Uhr die Polizei über die "110" informiert, dass sie am
S-Bahnhaltepunkt Westkreuz eine zurückgelassene Damenhandtasche mit
einer größeren Bargeldmenge gefunden hatte. Eine den Einsatz
übernehmende Bundespolizeistreife staunte nicht schlecht, als sie in
der Louis Vuitton Tasche, die noch auf der Sitzbank einer
Wetterschutzanlage am Bahnsteig 2 stand, einen Bargeldbetrag in Höhe
von 14.600 EUR in verschiedenen Stückelungen auffand.

Bei der Datenerhebung wurden die Beamten auf eine 40-Jährige
aufmerksam, die sie als Eigentümerin ermitteln konnten. Die
Geschäftsfrau aus Grünwald hatte sich zwischenzeitlich, ebenfalls
telefonisch über die "110" vermittelt, bereits persönlich an der
Wache der Bundespolizei am Gleis 26 gemeldet. Sie war bereits am
Hauptbahnhof als sie den Verlust bemerkte.

Nachdem die Beamten die Herkunft des Geldes geklärt hatten (es
handelte sich um Einnahmen eines Restaurants, die sie am
Faschingsdienstag bei ihrer Bank abgeben wollte, die - für sie
unerwartet - bereits mittags geschlossen hatte), konnte die
40-Jährige die Tasche samt Inhalt bereits eine knappe halbe Stunde
nach dem Verlust "erleichtert" wieder an sich nehmen.

Schon kurz darauf nahm die 40-Jährige telefonisch Kontakt mit der
ehrlichen Findern, einer Informatikerin, auf. Auf den ihr zustehenden
Finderlohn legt die Mutter dreier Kinder, so gegenüber der
Bundespolizei, allerdings keinen Wert. Sie meinte äußerst bescheiden:
"in ähnlicher Situation würde ich mich freuen, wenn jemand mein Geld




abgibt". Weiter sagte sie: "es ist nicht mein Geld, woher sollte sich
da ein Anspruch ergeben, dass ich etwas bekomme?".

Auch nachdem ihr von einem Beamten der § 971 des Bürgerlichen
Gesetzbuches zum dort gesetzlich verankerten Finderlohn erklärt
wurde, wollte sie keinen Anspruch darauf erheben. Jetzt hoffen die
Beamten, dass die Geschäftsfrau die angekündigte Einladung zu einem
Essen mit der gesamten Familie im Restaurant der 40-Jährigen
wahrmacht.

Die Bundespolizei bedankt sich bei der ehrlichen Finderin, die
ihren 39. Geburtstag damit bestimmt in guter Erinnerung behalten
wird.




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Wolfgang Hauner
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Telefon: 089 515 550 215
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Datum: 01.03.2017 - 08:17 Uhr
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