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Festnahme zweier mutmaßlicher Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN)

ID: 1621380

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (1. März
2017) und heute (2. März 2017) aufgrund von Haftbefehlen des
Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2017 sowie
vom 28. Februar 2017

den 26-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdulrahman A. A. und
den 35-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdalfatah H. A.

im Regierungsbezirk Gießen sowie in Düsseldorf durch Beamte der
baden-württembergischen und nordrhein-westfälischen Polizei
festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen der Beschuldigten
durchsucht.

Der Beschuldigte Abdulrahman A. A. ist dringend verdächtig, sich
im Jahr 2013 als Mitglied an der ausländischen terroristischen
Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) beteiligt (§ 129b Abs. 1, § 129a
Abs. 1 StGB) sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen (§
22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKontrG) zu haben.

Der Beschuldigte Abdalfatah H. A. ist ebenfalls dringend
verdächtig, sich im Jahr 2013 als Mitglied an der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) beteiligt zu
haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB). Darüber hinaus wird ihm in
dem Haftbefehl zur Last gelegt, aus niedrigen Beweggründen im
Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt nach
dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen getötet und
dadurch in 36 tateinheitlichen Fällen ein Kriegsverbrechen sowie
einen Mord begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § 211 StGB).

In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen
folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Abdulrahman A. A. gründete Anfang des Jahres 2013 in Syrien unter
anderem mit dem gesondert Verfolgten Abd Arahman A. K. (vgl.
Pressemitteilung Nummer 27 vom 2. Juni 2016) eine zur terroristischen
Vereinigung "Jabhat al-Nusra" (JaN) gehörende Kampfeinheit. Er




verwaltete insbesondere deren Gelder und Fahrzeuge. Abdalfatah H. A.
war ebenfalls Mitglied der Kampfeinheit. Gemeinsam nahmen beide
Beschuldigte Abdulrahman A. A. ausgerüstet mit einem Sturmgewehr
des Typs "Kalaschnikow" an Kampfhandlungen gegen syrische
Militärverbände teil, darunter im November 2013 die Einnahme eines
großen Waffendepots bei Mahin/Syrien.

Bereits im März 2013 vollstreckte Abdalfatah H. A. ein sogenanntes
Scharia-Todesurteil und tötete zusammen mit weiteren Mitgliedern
seiner Kampfeinheit insgesamt 36 behördliche Mitarbeiter der
syrischen Regierung.

Die Beschuldigten werden heute dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und
über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Staatsanwältin
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: pressestelle(at)gba.bund.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 02.03.2017 - 10:21 Uhr
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