+++Meldung der Autobahnpolizei+++ - Nach Unfall auf der A 46 bei Wuppertal - Unbeteiligte Fahrzeugführer filmten Unfallstelle mit dem Handy - Beamte fertigen zwölf Anzeigen
(ots) - +++Meldung der Autobahnpolizei+++ - Nach Unfall
auf der A 46 bei Wuppertal - Unbeteiligte Fahrzeugführer filmten
Unfallstelle mit dem Handy - Beamte fertigen zwölf Anzeigen
Unsere Veröffentlichungen von gestern
Während der Aufräum- und Bergungsarbeiten gestern an der
Unfallstelle bei Wuppertal-Varresbeck stellten die Beamten der
Autobahnpolizeiwache Hilden zwölf (12) Fahrzeugführer fest, die beim
Vorbeifahren an der Unfallstelle die Situation mit ihrem Smartphone
filmten. Die Polizisten legten anschließend entsprechende Anzeigen
vor. Die betroffenen Fahrzeugführer erwarten jetzt ein Bußgeld in
Höhe von 60 Euro und ein Punkt. Mit dem Handy in der Hand: Was steht
im Gesetz? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beschäftigt sich unter
anderem auch mit dem Gebrauch von Mobiltelefonen beim Autofahren. In
§ 23 Absatz 1a StVO heißt es dazu: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein
Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon
oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden
muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei
Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Demnach ist es verboten,
das Handy beim Fahren mit dem Auto in der Hand zu halten. Das
schließt eine ganze Reihe an möglichen Nutzungsoptionen des
Mobiltelefons aus.
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Datum: 02.03.2017 - 11:50 Uhr
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