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(400) Angriff mit Laserstrahl scheint geklärt - Strafunmündiger ermittelt

ID: 1623719

(ots) - Der Angriff auf einen Jugendlichen mit einem sog.
"Laserpointer" vom Oktober 2016 (Meldung 2051 vom 17.11.2016) scheint
geklärt. Nach umfangreichen sowie zeit- und personalintensiv
geführten Ermittlungen hat die Kripo Nürnberg nun einen
Strafunmündigen ermittelt, der dringend verdächtig ist.

Der spätere Geschädigte verließ am 13.10.2016 im Zeitraum zwischen
15:30 Uhr und 16:00 Uhr den U-Bahnhof "Gustav-Adolf-Straße" über den
Rolltreppenaufgang zur Bushaltestelle in Richtung Konstanzenstraße.
Plötzlich bemerkte er einen grünen Laserstrahl, der ihn kurz darauf
im Auge blendete. Einige Zeit später verschlechterte sich die
Sehfähigkeit des Jugendlichen enorm. Inzwischen ist er auf einem Auge
nahezu erblindet.

Das Fachkommissariat der Kripo Nürnberg ging nach den gewonnenen
Erkenntnissen sehr schnell davon aus, dass der Geschädigte durch
einen Unbekannten verletzt worden war, der ihn mit einem grünen
Laserstrahl anvisiert hatte.

Auf Grund der Sachverhaltsschilderung mit gleichzeitigem
Zeugenaufruf vom 17.11.2016 meldeten sich mehrere Zeugen, die in der
Vergangenheit an gleicher Örtlichkeit ebenfalls von einem Laserstrahl
erfasst worden waren. Die Kripo Nürnberg intensivierte daraufhin
nochmals die Ermittlungen und stieß durch genaue Beschreibung der
Ortsangaben sowie einer Tatortbegehung auf eine nahegelegene Wohnung.
Wie sich dann herausstellte, wurde aus dieser Wohnung der Angriff auf
den Jugendlichen durchgeführt. Verantwortlich hierfür soll ein
Strafunmündiger sein, der dort mit seinen Eltern wohnt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg wurde die Wohnung auf
richterlichen Beschluss hin durchsucht. Dabei fand sich tatsächlich
ein sog. "Laserpointer". Dieser wurde sichergestellt. Einem Gutachten
zufolge ist dieses Gerät dazu geeignet, die Verletzungen am Auge des




Geschädigten zu verursachen.

Die Mutter des mutmaßlichen Tatverdächtigen wurde zum Sachverhalt
vernommen. Sie machte Angaben, die allerdings noch Gegenstand der
Ermittlungen sind.

Gegen die Mutter wird nun in strafrechtlicher Hinsicht ermittelt.
Ihr strafunmündiger Sohn wird der Staatsanwaltschaft nur zur Kenntnis
gebracht. Auf die Familie können im weiteren Verlauf erhebliche
zivilrechtliche Forderungen zukommen.

Bert Rauenbusch/n




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
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Datum: 06.03.2017 - 13:32 Uhr
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