Feuerwehr Hamburg rettet Hund aus brennendem Wintergarten
(ots) - Hamburg-Schnelsen, 24.03.2017, 10.39 Uhr, Feuer
(FEU), Halstenbeker Strasse
Nachbarn eines Einfamilienhauses informierten über den Notruf 112
die Feuerwehr Hamburg, weil sie einen lauten Knall und starke
Rauchentwicklung aus dem Wintergarten des Gebäudes bemerkt hatten.
Aufgrund des Meldebildes alarmierte der Dispatcher in der
Rettungsleitstelle den zuständigen Löschzug der Feuer- und
Rettungswache Stellingen sowie ein weiteres Löschfahrzeug zur
Einsatzstelle. Vor Ort stellte der Einsatzleiter ein Feuer im
Wintergarten eines Einfamilienhauses fest. Durch die sofort
eingeleitete Brandbekämpfung von einem Trupp mit umluftunabhängigem
Atemschutz und einem C-Rohr konnte die Brandausbreitung im
Wohngebäude verhindert und das Feuer im Wintergarten schnell gelöscht
werden. Ein verängstigter Hund, der bei den Löscharbeiten im Gebäude
entdeckt wurde, konnte unverletzt gerettet und der Polizei übergeben
werden. Nach Abschluss der Nachlösch- und Belüftungsarbeiten erfolgte
die Übergabe der Einsatzstelle an die Polizei zur
Brandursachenermittlung. Die Feuerwehr Hamburg war insgesamt mit 22
Einsatzkräften vor Ort im Einsatz.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Torsten Wesselly
Telefon: 040/42851-4023
E-Mail: presse(at)feuerwehr.hamburg.de
http://www.feuerwehr.hamburg.de
Original-Content von: Feuerwehr Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.03.2017 - 13:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1635650
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Feuerwehr Hamburg rettet Hund aus brennendem Wintergarten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).