Georgischer Mann trotz Visumfreiheit zurückgeschoben
(ots) - Georgische Staatsangehörige, die Inhaber eines
biometrischen Reisepasses sind, benötigen seit dem 28. März kein
Visum mehr für einen geplanten Kurzaufenthalt (für 90 Tage je
Zeitraum von 180 Tagen) im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten und der
assoziierten Schengen-Staaten.
Möglicherweise wusste auch ein Georgier (38) von dieser
Neuregelung, als er mit einem Reisebus in der vergangenen Nacht in
die Bundesrepublik einreiste. Trotzdem konnte der Mann von der neu
erlangten Visumfreiheit nicht profitieren, denn die Bundespolizei hat
ihn inzwischen nach Polen zurückgeschoben.
Der 38-Jährige war 45 Minuten nach Mitternacht auf der Autobahn
bei Kodersdorf kontrolliert worden. Bei der Überprüfung seiner
Personalien wurde zunächst festgestellt, dass ein Haftbefehl gegen
ihn vorlag. Diesen hatte die Staatsanwaltschaft Münster im letzten
Sommer erlassen. Grundlage dafür war eine vom Amtsgericht Münster
angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe wegen gemeinschaftlich begangenen
schweren Diebstahls. Den drohenden Freiheitsentzug konnte der
Verurteilte abwenden. Er zahlte die offene Geldstrafe einschließlich
Kosten (777,88 Euro).
Dennoch kam eine Weiterreise nach Deutschland wegen der
unglaubwürdigen Legende für seine jetzige Reise nicht in Betracht.
Dem georgischen Staatsangehörigen war nämlich nachzuweisen, dass er
mit dem litauischen Visum, welches er ausschließlich für touristische
Zwecke bekommen hatte, Autos kaufen wollte. Zudem standen ihm nach
Zahlung der Strafe keine ausreichenden finanziellen Mittel mehr für
die Bestreitung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. Spätestens an
dieser Stelle holte ihn die Verurteilung wegen Diebstahls wieder ein.
Schließlich kann vor diesem Hintergrund keiner ausschließen, dass der
Mann erneut Straftaten begeht!
Am Ende ist ihm das Reiserecht von der Bundespolizei aberkannt
worden. Sein Visum wurde vor der Zurückschiebung annulliert.
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Datum: 28.03.2017 - 12:16 Uhr
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