Fahrerüber die Ostertage alkoholisiert und zu schnell unterwegs/verstärkte Geschwindigkeitskontrollen bis zum Ende der Woche
(ots) - Über das lange Osterwochenende kontrollierten
Polizeibeamte im Landkreis Nordwestmecklenburg Fahrzeugführer
insbesondere auf die Einhaltung der vorgeschriebenen
Geschwindigkeiten und die Fahrtüchtigkeit. Bereits am Karfreitag
stoppten Wismarer Polizisten eine 30-jährige Fahrerin mit 0,86
Promille in der Lübschen Straße, Wismar. In der Nacht zu Ostersonntag
war ein 54 Jahre alter Fahrer mit 0,54 Promille auf der BAB 14
unterwegs. Nicht immer waren Autofahrer im Visier der Beamten. So
fiel in der gleichen Nacht zum Beispiel auch ein Radfahrer in der
Altwismarstr., Wismar, aufgrund seiner markanten Fahrweise auf. Mit
1,68 Promille, wie ein Atemalkoholvortest auswies, hatte er die
absolute Fahruntüchtigkeit erreicht. In Grevesmühlen, Vielbecker Weg,
stürzte am Ostersonntag gegen 17:45 Uhr sogar ein Moped-Fahrer in
Folge seines Alkoholkonsums. Im Atemalkohol wurden 2,1 Promille
festgestellt. Insgesamt leitete die Polizei über das Wochenende drei
Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen alkoholisierte oder berauschte
Fahrer und vier Strafverfahren gegen alkoholisierte Fahrer ein. Aber
auch im Rahmen von Geschwindigkeitskontrollen stellten Polizisten
einige Verstöße fest. Bei Geschwindigkeitskontrollen am Ostermontag
fielen fast 80 Fahrer wegen zu schneller Fahrweise auf. Auf der B 105
zwischen Selmsdorf und Dassow fuhren 59 Fahrer zu schnell. Bei
erlaubten 70 km/h muss ein Fahrer, der mit 109 km/h gemessen wurde,
nun mit einem Bußgeld, Fahrverbot und Punkten rechnen. Auch andere
Ordnungswidrigkeiten, wie der nichtangelegte Sicherheitsgurt, Handy-
oder Rotlichtverstöße wurden am vergangenen Wochenende geahndet. In
dieser Woche warfen und werfen die Polizeibeamten der PI Wismar bis
Ende der Woche verstärkt ein Auge auf die Einhaltung der
Geschwindigkeiten. Die Kontrollmaßnahmen stehen im Zusammenhang mit
den europaweiten "Speed"-Kontrollen zur Verringerung von Unfällen mit
tödlichen und schweren Personenschäden. Das zweite Auge der Beamten
ist dennoch stets sensibel für alle anderen Verstöße im
Straßenverkehr, die im Zusammenhang mit Hauptunfallursachen stehen.
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Nancy Schönenberg
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Datum: 19.04.2017 - 13:13 Uhr
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