Mitüberhöhter Geschwindigkeit und unter Drogeneinfluss Unfall verursacht
(ots) - Am Freitag, 21.04.2017, gg.
23.10 Uhr, befuhr eine 22jährige Frau aus Speyer mit ihrem Pkw die
B44 aus Rtg. Speyer kommend. Kurz vor der Abfahrt
Ludwigshafen-Rheingönheim kam das Fahrzeug vermutlich aufgrund
überhöhter Geschwindigkeit nach links von der Fahrbahn ab und prallte
gegen die dortige Mittelleitplanke. Hierdurch brach der Pkw aus,
geriet auf den rechten Seitenstreifen und überschlug sich. Die
Fahrerin konnte vor dem Eintreffen durch andere Verkehrsteilnehmer
aus ihrem Pkw geborgen werden, welcher auf der Seite lag. Die
Fahrerin klagte über Schmerzen und wurde durch einen Rettungswagen in
ein Krankenhaus verbracht. Da im Pkw Betäubungsmittel aufgefunden
wurden und nicht auszuschließen war, dass die Fahrerin unter
Betäubungsmittel stand, wurde bei der Fahrzeugführerin eine Blutprobe
entnommen. Das Fahrzeug der 22jährigen Frau war nicht mehr fahrbereit
und musste abgeschleppt werden. Ermittlungen bzgl. der Unfallursache
und den Betäubungsmittel werden noch getätigt. Zeugen werden gebeten
mit der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 Kontakt aufzunehmen, Tel.
0621 963-2122 oder per E-Mail piludwigshafen1(at)polizei.rlp.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Telefon: 0621-963-0
E-Mail: pprheinpfalz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.04.2017 - 08:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1644779
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPRP
Stadt:
Ludwigshafen-Rheingönheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mitüberhöhter Geschwindigkeit und unter Drogeneinfluss Unfall verursacht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).