Eine Rettungsdienstbesatzung - Zwei Hausgeburten
(ots) -
Im laufe des heutigen Tages wurde die Besatzung eines
Rettungswagens der Feuer- und Rettungswache III in kurzer zeitlicher
Folge gleich zu zwei Hausgeburten alarmiert. Beim Eintreffen waren
die Geburten jeweils soweit fortgeschritten, dass ein Transport in
ein Krankenhaus nicht mehr in Frage kam. Der Notarzt und weitere
Kräfte wurden nachgefordert, dann aber vor Ort die notwendige
medizinische und begleitende Unterstützung beim Geburtsvorgang
unverzüglich und fachmännisch geleistet. In beiden Fällen überstanden
die Mütter sowie ihre neugeborenen Töchter die Geburtsvorgänge bei
guter Gesundheit, die Freude war groß, bei den Müttern und den
zahlreichen Helferinnen und Helfern.
Hinweis: In Deutschland kommen nach einer Studie weniger als zwei
Prozent der Kinder per Hausgeburt zur Welt, bezogen auf
Mönchengladbach entspricht dies einem Anteil von etwa einer
Hausgeburt je Woche.
Besatzung des erst eintreffenden Rettungswagens:
Oberbrandmeisterin Monika Skorjanz und Brandmeister Orhan-Ali Kaya
Rückfragen bitte an:
Stadt Mönchengladbach
Fachbereich 37 - Feuerwehr
Führungs- und Lagezentrum
Stockholtweg 132
41238 Mönchengladbach
Telefon: 02166/9989-0
Fax: 02166/9989-2114
Pressebetreuung: 02166/9786535
E-Mail: leitstelle.feuerwehr(at)moenchengladbach.de
http://www.feuerwehr-mg.de/
Original-Content von: Feuerwehr Mönchengladbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.04.2017 - 23:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1644929
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-MG
Stadt:
Mönchengladbach-Rheydt, 22.4.2017, verschiedene Einsatzstellen im Stadtgebiet
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Eine Rettungsdienstbesatzung - Zwei Hausgeburten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).