BAB 21- B 205, Rastplatz Negernbötel /
Gemeinsame Verkehrskontrolle des Polizei-Autobahnreviers Bad Segeberg und einer Lübecker Kontrolleinheit des Hauptzollamtes Kiel
(ots) - Am Sonntagnachmittag, den 23.04.17, führte
das Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier (PABR) Bad Segeberg zusammen
mit einer Lübecker Kontrolleinheit des Hauptzollamtes Kiel an der
Anschlussstelle Wahlstedt der BAB 21, auf dem Rastplatz Negernbötel
an der B 205, eine Verkehrskontrolle durch. Zielrichtung dieser
Kontrolle war insbesondere der Reiseverkehr aus Osteuropa in Richtung
Dänemark sowie die Überwachung der Geschwindigkeit. Neun Beamte des
PABR und fünf Beamte des Lübecker Zolls kontrollierten in Zeit von
14.30 bis 18.30 Uhr. 2823 Fahrzeuge durchfuhren die mobile
Geschwindigkeitsmessstelle. Davon überschritten 776 Fahrzeuge die
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70km/h. Die höchste gemessene
Geschwindigkeit betrug 114km/h. Insgesamt wurden 15
Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von 1500 Euro von
polnischen und dänischen Fahrzeugführern wegen
Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw. in einem Fall wegen Überladung
einbehalten. Ein polnischer Staatsangehöriger führte ein
Elektroimpulsgerät (Elektroschocker) bei sich, welches als
Taschenlampe getarnt war. Das Gerät wurde beschlagnahmt, da es sich
um einen verbotenen Gegenstand handelt. Ein
Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wurde eingeleitet. Gegen 15.15 Uhr
wurde ein dänischer Reisebus kontrolliert. Dieser war mit 36
Passagieren auf der Rückfahrt von Lübeck nach Dänemark. Bei dem
60-jährigen Fahrer aus Dänemark wurde ein Atemalkoholwert von 1,75
Promille festgestellt, weshalb ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Außerdem wurde der Führerschein sichergestellt und eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro angeordnet. Ein
Strafverfahren wurde eingeleitet. Einer der Fahrgäste konnte den Bus
auf einen nahegelegenen Rasthof steuern. Hier wurde auf einen
Ersatzfahrer aus Dänemark gewartet, der die Reisegruppe dann nach
Hause brachte. Weiterhin wurden sieben Anzeigen wegen Verstoßes gegen
das Fahrpersonalrecht gefertigt, sowie eine
Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Verstoßes gegen das
Sonntagsfahrverbot und eine wegen Überhöhe. Die mobile Kontrollgruppe
des Zoll Lübeck stellte fest, dass ein polnischer Staatsangehöriger
1320 Zigaretten und 400 Gramm Tabak mehr als erlaubt mitführte. Dies
stellt einen Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz dar. Die Tabakwaren
wurden an der Kontrollstelle mit 480 Euro nachversteuert.
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Datum: 24.04.2017 - 11:25 Uhr
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