Auslobung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken
Hinweis an die Redaktion: Bitte den Auslobungstext aus rechtlichen Gründen nicht kürzen, sondern im Original übernehmen!!
(ots) - Auslobung
Am 03.02.2017 wurden im Ortsbereich 66894 Bechhofen an elf
verschiedenen Orten mit schwarzer Farbe aufgesprühte
Hakenkreuzsymbole festgestellt. Das Aufbringen der bezeichneten
Symbole durch Besprühen von Hausfassaden, Verkehrs- und
Hinweisschildern, Verteilerkästen, Bushaltestellen etc. stellt
jeweils ein Vergehen der strafbaren Sachbeschädigung gemäß § 303 des
Strafgesetzbuches und des Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a des Strafgesetzbuches
dar. Die Schadenssumme beträgt mindestens 5.000 EUR.
Es ist davon auszugehen, dass die Tat in der Zeit vom 02.02.2017,
21.00 Uhr bis 03.02.2017, 01.55 Uhr begangen wurde. Für Hinweise, die
zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, wird eine
Belohnung in Höhe von 1.000 EUR ausgesetzt. Über die Zuerkennung und
ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss
des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für
Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu
deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls
ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.
Mitteilungen nehmen entgegen
Polizeiinspektion Zweibrücken Landauer Straße 67 66482 Zweibrücken
und alle Polizeidienststellen.
gez. Staatsanwaltschaft Zweibrücken
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Zweibrücken
Telefon: 06332-976-0
www.polizei.rlp.de/pi.zweibruecken
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Datum: 08.05.2017 - 14:06 Uhr
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Zweibrücken
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