Pressemitteilung zur Sitzung der Unfallkommission am 04.05.2017
(ots) - Landkreis Gifhorn 09.05.2017
1.Beschlussfassungen zu den festgestellten Unfallhäufungsstellen
2016
a)Stadtgebiet Gifhorn
1.Unfallhäufungsstelle im Ortsteil Gamsen,
Bruno-Kuhn-Straße/Neubokeler Straße
Beschluss: UKO beschließt das Anlegen einer Bepflanzung an den
jeweils rechten Seiten sowie im Sichtdreieck der Neubokeler Straße.
Die notwendige Anfahrsicht nach Halt an der Kreuzung soll
gewährleistet bleiben. Anmerkung: Die Wartepflichtigen schauen schon
auf der Anfahrt ob sich vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge nähern.
Wartepflichtige aus der Neubokeler Straße mißachten im Anschluß das
beidseitig aufgestellte "Stop-Zeichen" und kreuzen die
Bruno-Kuhn-Straße. Dabei verunfallen sie jeweils mit von rechts
kommenden vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen.
2.Unfallhäufungsstelle K 114, Dannenbütteler Weg
Beschluss: UKO empfiehlt die Beobachtung der Unfallstelle.
Begründung: Unfälle unterschiedlichster Art, keine Radfahrerunfälle
mehr seit Entfernen der Radfahrerfurt.
3.Unfallhäufungsstelle K 114, II. Koppelweg
Beschluss: UKO empfiehlt die weitere Beobachtung der Unfallstelle.
Begründung: keine Radfahrerunfälle mehr seit Entfernen der
Radfahrerfurt.
4.Unfallhäufungsstelle Calberlaher Damm/Alter Postweg
Beschluss: UKO empfiehlt die Beobachtung der Unfallstelle.
Begründung: keine erkennbaren baulichen Mängel
5.Unfallhäufungsstelle Calberlaher Damm/Bergstraße/Lehmweg
Beschluss: UKO empfiehlt, den für voraussichtlich 2019 geplanten
Umbau zum Kreisverkehrsplatz abzuwarten; die Stadt Gifhorn wird in
Zusammenarbeit mit dem ADFC und der Polizei auf den Radwegen
Farbpiktogramme aufbringen und die Überwachung/Aufklärung
fortzusetzen.
6.Unfallhäufungsstelle Calberlaher Damm/Dannenbütteler
Weg/Fallerslebener Straße
Beschluss: UKO empfiehlt, den für frühestens 2019 geplanten Umbau
abzuwarten.
7.Unfallhäufungsstelle Heidlandkreuzung
Beschluss: UKO erneuert den Beschluss aus dem Jahr 2016, dass für
die Verkehrsteilnehmer aus Richtung B4 an der LZA eine
Linksabbiegerphase eingerichtet werden soll. Begründung: Unfälle
durch Linksabbieger von der Alfred-Bessler Straße in die Winkler
Straße aufgrund Sichtprobleme.
8.Unfallhäufungsstelle Braunschweiger Straße, Höhe
Famila/Ärztehaus
Beschluss: UKO empfiehlt die Beobachtung der Unfallstelle.
Anmerkung: keine baulichen Mängel, unterschiedliche Unfälle
b)Landkreis Gifhorn
1.Unfallhäufungslinie B 188, Abschnitt 143, Meinersen/Ahnser
Kreisel, Fahrtrichtung Hannover
Beschluss: UKO beschließt, aus Richtung Gifhorn kommend ein VZ
274-57 (70 km/h) mit 300 m Vorlauf aufzustellen, zudem erfolgt eine
Griffigkeitsprüfung. Begründung: Die Kurve wird von
Verkehrsteilnehmern unterschätzt, 2 schwere Motorradunfälle in der
Kurve, mehrere Pkw kamen bei Nässe nach Durchfahren der Kurve von der
Fahrbahn ab
2.Unfallhäufungsstelle B 188 Gemarkung Meinersen, Dieckhorster
Straße
Beschluss: UKO empfiehlt, dass bis auf weiteres keine weiteren
Maßnahmen notwendig sind. Begründung: keine weiteren Unfälle in 2016
3.a) UnfallhäufungsstelleB 188, Gemarkung Meinersen, Abschnitt
148, Gifhorner Straße
Beschluss: UKO empfiehlt aufgrund der positiven Entwicklung der
Unfallzahlen die weitere Beobachtung der Unfallstelle. Anmerkung:
Aufgrund der schlechten Sicht aus der Gifhorner Straße auf die B 188
in Rtg. Hannover wurde die Geschwindigkeit auf der B 188,
Fahrtrichtung Gifhorn, im letzten Jahr auf 70 km/h herabgesetzt.
b) UnfallhäufungslinieB 188, Gemarkung Meinersen, Abschnitt 148,
Stationen 800 - 1800
Beschluss: UKO empfiehlt, die Wirksamkeit der Maßnahme "Entfernen
der LoveMobile" abzuwarten; zudem erfolgt die Prüfung zur Einrichtung
von Schutzplanken aufgrund der Baumunfälle. Begründung: Im letzten
Jahr wurde aufgrund der Unfallhäufung auf der B 188 festgestellt,
dass Unfälle im direkten Zusammenhang u.a. mit Abbiege- und
Einbiegevorgängen in Feldwegen zu verzeichnen waren. Dazu war eine
Anzahl von Unfällen zu verzeichnen, bei denen Ablenkung aufgrund der
Vielzahl der in den Feldwegen stehenden Love-Mobile zu vermuten ist.
Bisher wurde diese Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch
die "Love-Mobile" seitens der Behörden geduldet. Die Betreiber der
Love-Mobile werden nun eine Aufforderung der Landesbehörde für
Straßenbau in Wolfenbüttel erhalten, dass die Sondernutzung nicht
mehr geduldet wird.
c) Unfallhäufungslinie B 188, Gemarkung Meinersen, Abschnitt 148,
Stationen 2500 - 3000
Beschluss:UKO beschließt, dass eine Griffigkeitsprüfung
vorgenommen wird. Des Weiteren empfiehlt sich auch hier, die
Wirksamkeit der Maßnahme "Entfernen der LoveMobile" abzuwarten.
Begründung: Fahrunfälle bei Nässe, s. 3b
4.Unfallhäufungslinie B 188 Gemarkung Neubokel, Abschnitt 173,
Stationen 500 - 1000
Beschluss: UKO empfiehlt die Beobachtung der Unfallstelle. Die
Empfehlung, die Wirksamkeit der Maßnahme "Entfernen der LoveMobile"
abzuwarten, wird auch hier befürwortet. Begründung: s. 3b
5.Unfallhäufungsstelle B 188 Gemarkung Gifhorn, Abschnitt 173,
Celler Straße
Beschluss: UKO beschließt die Beobachtung der Verkehrslage sowie
eine Verstärkung der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei.
Es wird angenommen, dass der Anstieg der Unfälle der
Umleitungsstrecke aufgrund der Vollsperrung der B 4 und der damit
erhöhten Verkehrsdichte geschuldet war. Sollten sich die Unfallzahlen
weiterhin negativ entwickeln, sind als weitere Maßnahmen die
Einrichtung eines geschwindigkeitsreduziertem Bereichs (VZ 274-57/70
km/h) aus Richtung Meinersen sowie eine Änderung der Markierung des
Linksabbiegers angedacht.
6.Unfallhäufungsstelle B 188/K 31/K 114, Gemarkung Gifhorn,
Dragenkreuzung
Beschluss: UKO empfiehlt, die bereits geplante neue Schaltung der
LZA und den Umbau des Bahnüberganges in voraussichtlich 2017
abzuwarten.
7.Unfallhäufungslinie B 188 Gemarkung Neuhaus, Abschnitt 190,
Station 900 - 1500
Beschluss: UKO beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung der
zulässigen 100 km/h durch die Polizei zu verstärken. Anmerkung:
Häufung der Fahrunfälle in der Kurve hinter Neuhaus aus Fahrtrichtung
Wolfsburg
8.Unfallhäufungslinie B 188 Dannenbüttel - Osloß, Abschnitt 210,
Station 2300
Beschluss: UKO beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung der
zulässigen 100 km/h durch die Polizei zu verstärken. Anmerkung:
Fahrunfälle in der Kurve Höhe Kieswerk aufgrund teils stark
überhöhter Geschwindigkeit.
9.Unfallhäufungsstelle B 214 Gemarkung Schwülper, Abschnitt 960,
Station 1000 - 1250
Beschluss: UKO beschließt, auf Höhe der Biogasanlage das VZ 124
(Staugefahr) zuzüglich der Längenangabe aufzustellen. Anmerkung:
Auffahrunfälle vor der LSA Autohof in Richtung Braunschweig, Unfälle
über den Tag verteilt.
10.Unfallhäufungslinie B 4 Gemarkung Vordorf, Abschn. 317/St.
2300 - Abschn. 320/St. 1800
Beschluss: UKO beschließt, eine Griffigkeitsprüfung vorzunehmen
bzw. ein bereits vorliegendes Ergebnis zu begutachten. Des Weiteren
wird der Bau der neuen B4 abgewartet, der nicht vor voraussichtlich
2022 beginnen wird. Anmerkung: Auffahrunfälle in Rtg. Gifhorn sowie
Fahrunfälle in beiden Richtungen
11.Unfallhäufungsstelle B 4/K 66 Gemarkung Ausbüttel, Einmündung
Isenbütteler Straße
Beschluss: UKO beschließt, dass aus Richtung Braunschweig kommend
der Landkreis Gifhorn das Geschwindigkeitsniveau feststellt und im
Nachgang die Polizei die Geschwindigkeitsüberwachung verstärkt.
Anmerkung: Linksabbieger aus der Isenbütteler Straße verunfallen mit
Fahrzeugen auf der B 4, aus Rtg. Braunschweig kommend.
12.Unfallhäufungslinie B 4 Gemarkung Gamsen, Abschnitt 418,
Station 800
Beschluss: UKO empfiehlt die Beobachtung der Unfallstelle. Bei
einem Anstieg der Verkehrsunfälle wird kurzfristig eine
Überholverbotszone eingerichtet. Anmerkung: Überholunfälle
13.Unfallhäufungsstelle B 4/L 284, Ummersche Kreuzung
Beschluss: UKO empfiehlt die Beobachtung der Unfallstelle und den
für frühestens 2019 geplanten Umbau zum Kreisverkehrsplatz
abzuwarten. Anmerkung: Hier geschehen weiterhin Unfälle beim Kreuzen
der B 4 mit jeweils von rechts kommenden Fahrzeugen. Alle Maßnahmen
unterhalb eines Umbaus sind ausgeschöpft.
14.Unfallhäufungslinie B 248 Gemarkung Tappenbeck/Jembke,
Abschnitt 755, Station 2100 - 2750
Beschluss: UKO betrachtet, die im Februar getroffenen Maßnahmen
(Geschwindigkeitsbeschränkung und Überholverbot) als vorerst
ausreichend; die Polizei führt seitdem verstärkt
Geschwindigkeitsüberwachungen durch.
15.Unfallhäufungsstelle B 248/K 100, Jembke, Einmündung
Hoitlinger Straße
Beschluss: UKO empfiehlt die Beobachtung der Unfallstelle. Eine
Entschärfung des hohen Verkehrsaufkommens ist eventuell erst durch
den Neubau der A39 zu erwarten. Anmerkung: Unfälle Linksabbieger auf
die B 248 mit von links kommenden Verkehrsteilnehmern
16.Unfallhäufungslinie B 248 Gemarkung Ehra, Abschnitt 790,
Station 4200 - 4600
Beschluss: UKO stellt fest, dass die beschlossenen Maßnahmen der
vergangenen Jahre umgesetzt wurden und demnach bis auf weiteres keine
weiteren Maßnahmen notwendig sind. Anmerkung: keine Unfälle im Jahre
2016
17.Unfallhäufungslinie L 284, Gemarkung Ummern, Abschnitt 30,
Station 1400
Beschluss: UKO empfiehlt, die Fahrbahndecke schnellstmöglich zu
erneuern oder zumindest im Bereich der Kurve eine
Oberflächenbehandlung vorzunehmen. Anmerkung: Fahrunfälle bei Nässe
in Rtg. Hohne, bereits getroffende Sofortmaßnahmen: VZ 114
(Schleudergefahr oder Rutschgefahr bei Nässe)
VZ 274 (zul. Höchstgeschwindigkeit 70 km/h) Nach
Geschwindigkeitsbeschränkung im Februar 2017 keine entsprechenden
Unfälle mehr
18.Unfallhäufungsstelle L 321/K 56, Gemarkung Lagesbüttel
Beschluss: UKO empfiehlt, an der westlichen rechten Seite aus
Richtung Adenbüttel kommend einen Sichtschutz in Form einer Hecke zu
pflanzen. Zudem verstärkt die Polizei die Überwachung der Einhaltung
des VZ 206 (Stop- Zeichen) und der Geschwindigkeit. Anmerkung: s.
Punkt 1 Unfallhäufungsstelle Bruno-Kuhn Straße
19.Unfallhäufungsstelle L 292, Gemarkung Allerbüttel, Einmündung
Dorfstraße
Beschluss: UKO erneuert den Beschluss aus dem Jahr 2016, dass die
Einrichtung einer Linksabbiegerspur erfolgt. Dies ist in Planung und
für voraussichtlich 2018 vorgesehen.
20.Unfallhäufungsstelle L 289/K 93, Gemarkung Westerbeck
Beschluss: UKO stellt fest, dass die im Dezember 2016 getroffene
Maßnahme zur Aufstellung des VZ 274-57 (70 km/h) erfolgt ist. Die
Leistungsfähigkeitsberechnung ergab, dass die Einrichtung einer
Linksabbiegerspur nicht dringend geboten ist. Weiterhin wird
empfohlen, die Verkehrslage zu beobachten. Die Erneuerung der
Markierungen im Bereich der Furten wird beschlossen. Anmerkung:
Unfälle Linksabbieger aus der K 93 mit Fahrzeugen auf der L 289 aus
Rtg. Westerbeck
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Datum: 09.05.2017 - 12:08 Uhr
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