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Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover anlässlich der Fußballspielbegegnungen Arminia Bielefeld - Eintracht Braunschweig und Hannover 96 - VfB Stuttgart am 14. Mai 2017.

ID: 1655430

(ots) -
Am Sonntag, den 14. Mai 2017, findet in Bielefeld das Fußballspiel
zwischen Arminia Bielefeld und Eintracht Braunschweig sowie in
Hannover das Fußballspiel Hannover 96 gegen VfB Stuttgart statt. Die
Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen
friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarungen zu
ermöglichen.

Anlässlich dieser Begegnungen spricht die Bundespolizei ein Verbot
über die Mitnahme und Benutzung von Glasflaschen und Dosen,
pyro-technischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und
Schutz-bewaffnung in Zügen und auf Bahnhöfen (siehe angefügtes
pdf-Dokument) aus. Die Mitnahme- und Benutzungsverbote gelten am
kommenden Sonntag, den 14. Mai 2017, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis
14:30 Uhr und von 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Hiervon betroffen sind
alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen - einschließlich der
Sonder- und Entlastungszüge - auf den nachfolgend genannten DB
Streckenverbindungen einschließlich aller Hauptbahnhöfe/Bahnhöfe,
Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte mit den dazugehörenden Bahnsteigen
- einschl. der Treppen und/oder Rolltreppen zu den
Personentunneln/Vorhallen: -Hbf. Braunschweig - Hbf. Hannover- Bf.
Hannover Linden-Fischerhof - Hbf. Wunstorf - Bf. Minden - Hbf.
Herford - Hbf. Bielefeld und zurück -Hbf. Braunschweig - Hbf.
Hildesheim Hbf. Hannover - Hbf. Hannover und zurück -Hbf. Göttingen
- Hbf. Hannover und zurück

Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass
insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil
alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende,
friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt
bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes
Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr,
die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile




hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere
Verletzung davon. Das ausgesprochene Verbot wird am Spieltag durch
die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlungen
wird ein Zwangs-geld in Höhe von 250 Euro erhoben. Die Bundespolizei
bittet alle Rei-sende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung
und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch
Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden. Die
Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der
Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de
einge-sehen werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Pressestelle
Jörg Ristow
Telefon: 0511 67675-4107
E-Mail: presse.hannover(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 10.05.2017 - 13:00 Uhr
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