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Betrugsmasche bei Verkaufsgeschäft im Internet

ID: 1656622

(ots) - Nach dem Abschluss eines Kaufvertrages im Internet
versuchte ein Betrüger mittels eines falschen Schecks an das Geld
eines Verkäufers zu gelangen. In der Nähe von Lützow verkaufte ein
Jugendlicher über ein Online-Verkaufsportal Bekleidung an einen
vermeintlichen Interessenten aus Schottland. Zur Bezahlung der
Kaufsumme schickte der Interessent dem Verkäufer einen Scheck. Die
Höhe des Schecks deckte jedoch mehr als nur die Kaufsumme ab und
sollte angeblich auch einen Spediteur entlohnen. Der Verkäufer sollte
dazu den überschüssigen Betrag des Schecks überweisen. In der
Bankfiliale wurde die IBAN des Schecks überprüft, welche nicht
korrekt war. Obwohl der 16-Jährige zunächst gutgläubig an einen
Zahlendreher dachte, versicherte er sich beim Polizeirevier Gadebusch
rück, sodass glücklicherweise eine Überweisung verhindert werden
konnte. Die Kriminalpolizei ermittelt gegen den vermeintlichen
Käufer. Die Polizei rät zur Achtsamkeit bei Online-Geschäften. Nicht
nur Käufer, sondern auch Verkäufer sollten behutsam beim
Bezahlvorgang vorgehen. Vermeiden Sie zum Beispiel die Vorkasse
(außer bereits bekannten Geschäfts-/Handelspartnern). Hinweise und
Tipps zum Thema Gefahren im Internet finden Sie auch auf
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wismar
Nancy Schönenberg
Telefon: 03841-203-304
E-Mail: pressestelle-pi.wismar(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

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Datum: 12.05.2017 - 10:16 Uhr
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