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Hauptbahnhof Bremen: Erfolgsmodell Videotechnik - 88 Kameras sorgen für Sicherheit

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(ots) -
Hauptbahnhof Bremen: Erfolgsmodell Videotechnik - 88 Kameras
sorgen für Sicherheit

Der Einsatz der im November 2016 optimierten Videoanlage im Bremer
Hauptbahnhof hat sich überaus bewährt. Die hohe Auflösung und die
Anzahl der Kameras ermöglichen Übersichtsaufnahmen zur schnelleren
Gefahrenanalyse. Zur konkreten Beweissicherung in Strafverfahren
erfolgte die Speicherung, Sichtung und Auswertung in der Zeit seit
der Einführung im November 2016 bis Ende Mai 2017 in rund 110 Fällen.
Mit Hilfe der Videotechnik wurden sie aufgeklärt und in sieben Fällen
wurden Täter erst im Nachgang ermittelt, weil vorher die konkreten
Straftaten nicht ersichtlich waren. Wichtig ist weiterhin die
Dokumentation der Wege, die Straftäter vor und nach der Tat
zurückgelegt haben, was durch die Videotechnik möglich ist. Nicht
zuletzt können Fahndungsfotos zeitnah an andere Polizeidienststellen
übermittelt werden, um gezielt nach Personen zu fahnden.

Beispiel: 23.03.2017: Laptop-Diebstahl Unbekannte Täter stahlen
auf dem Bahnsteig 7/8 Süd bei der Sitzgruppe eine Laptoptasche. Der
Geschädigte hatte sich einen Moment zum Telefonieren abgewendet.
Diesen Zeitpunkt nutzte ein Täter und konnte unbemerkt mit dem
Fahrstuhl aus dem Sichtfeld des bestohlenen Mannes entkommen. Durch
die Videoauswertung konnte ein 21-jähriger Libyer als Beschuldigter
ermittelt werden.

Im ersten Schritt wird nach dem Meldungseingang von den
Bundespolizisten der Ereignisort per Videokamera angesehen. Das dient
dem angemessenen Kräfteansatz und der Beurteilung des Grades
möglicher Gefährdung von Bahnreisenden und Beamten. Auf der
Leitstelle wird der Einsatz am Bildschirm überwacht, um bei
eskalierenden Lagen weitere Einsatzkräfte einzusetzen - ein
zusätzlicher Schutz für die Beamten.

Wenn Straftaten aus der Masse heraus begangen werden, ermöglichen




die Aufnahmen gezielte Fahndungsmaßnahmen - unterzutauchen wird
erschwert. Bei sechs relevanten Fußballspielen erfolgte der Einsatz
der Videotechnik im Zusammenhang von Heimspielen des SV Werder Bremen
und in weiteren Einsätzen beim Umstieg von Risikopersonen anderer
Vereine. Zugleich wird dokumentiert, ob der Polizeieinsatz
verhältnismäßig verläuft.

Beispiel: 29.04.2017 - Glaswurf auf 86-Jährigen durch Fußballfan
Ein 86-jähriger Reisender befand sich am Ausgang der Passage zur
Bürgerweide des Bremer Hauptbahnhofes, als er aus der Menge von
Fußballfans von einem geworfenen Bierglas am Kopf getroffen wurde und
zu Boden ging. Daraufhin bildete sich ein Bluthämatom über dem linken
Auge, das von einem Sanitäter der Bundespolizei versorgt wurde. Ein
30-jähriger Deutscher aus Berlin konnte im Nachgang durch die
Aufnahmen identifiziert werden.

Manche Personen können sich nicht erinnern, ob und wann sie Opfer
von Straftaten wurden. Das kommt häufiger bei Taschendiebstählen vor,
bei denen Geschädigte nicht wissen, ob sie den Gegenstand verloren
haben könnten - folglich ist die Dunkelziffer hoch. Manche haben nur
einen vagen Verdacht, zu welchem Einstiegszeitpunkt sich jemand an
sie gedrängelt haben könnte, ohne ein Gesicht gesehen zu haben. Auch
dann hilft der Videobeweis. Besonders perfide erscheint es jedoch,
wenn eine hilflose Lage ausgenutzt wird:

Beispiel: 03.12.2016 - Verletzter nach Treppensturz bestohlen Ein
54-jähriger Mann war nachts im Bremer Hauptbahnhof mehrere
Treppenstufen hinuntergestürzt. Hilflos blieb er mit einer Kopfwunde
liegen. Unter die Ersthelfer mischten sich drei Jugendliche, von
denen ihm ein 17-Jähriger unbemerkt das Handy aus der Hosentasche
zog. Er war polizeilich bekannt und wurde nach der Video-Auswertung
bereits am nächsten Tag ermittelt.

Die Option, einen sogenannten "Strengbeweis" im Strafverfahren
aufnehmen zu können, ist für die Ermittlungen von unschätzbarem Wert.
Viele Täter oder Straftaten würden ohne Videotechnik niemals
überführt bzw. aufgeklärt werden, da die Zeugen fehlen. Außerdem
konnten Sachverhalte aufgeklärt werden, in denen Verdächtige zu
Unrecht beschuldigt wurden, beispielsweise wegen einer angeblichen
sexuellen Belästigung nach Ankunft eines Zuges: Eine Jugendliche
hatte den Übergriff eines Mannes frei erfunden - sie war allein auf
dem Bahnsteig.

In einem anderen Fall wurde eine sexuelle Belästigung
nachgewiesen, als ein Mann eine junge Dame verfolgte und unsittlich
berührte. Wegen der auffälligen Weise des Verfolgens - was durch
mehrere Kameras dokumentiert wurde - war die Entschuldigung eines
"Versehens" unglaubwürdig. Dokumentierte Szenen helfen folglich der
Justiz bei der Urteilsfindung.

Beispiel: 05.05.2017 - Fahrer eines Elektro-Scooters vom Zug
mitgeschleift und tödlich verunglückt Der 86-jährige Mann versuchte
die Türen eines abfahrenden Zuges zu öffnen, geriet mit zwei Rädern
zwischen Zug und Bahnsteigkante und wurde rund 30 Meter mitgezogen,
bis sein Scooter bei höherer Geschwindigkeit umkippte und er sich
schwere Kopfverletzungen zuzog. Der 86-Jährige starb am nächsten Tag
im Krankenhaus, weswegen eine fahrlässige Körperverletzung mit
Todesfolge nicht auszuschließen war. Die Aufzeichnungen entlasteten
den Triebfahrzeugführer und das Zugpersonal. Zudem wurde der
tragische Unfallhergang lückenlos dokumentiert, was umgehend mit
einer Pressemitteilung veröffentlicht werden konnte.

Aus Sicht der Bundespolizei ist eine moderne Videotechnik an
hochfrequentierten Orten ein unverzichtbares Hilfsmittel
erfolgreicher Ermittlungen. Es werden jedoch keine Beamten
eingesetzt, "um durchgehend 120.000 Reisende zu überwachen", die
täglich den Bremer Hauptbahnhof passieren, denn bis zu drei Stunden
dauert allein eine verfahrensgerechte Dokumentation. Und 88 Kameras
lassen sich mit wenigen Bildschirmen nicht zur gleichen Zeit
überwachen.

Ergo: Wenn Bundespolizisten die Option wählen, eine "Zeitmaschine"
zum Blick in die Vergangenheit einzusetzen, geht es ihnen
ausschließlich darum, bei konkreten Anlässen den Schutz der höchsten
Rechtsgüter zu gewährleisten: Leben, Gesundheit und Eigentum.

Bildunterschrift: Der Mann auf der Treppe ist schwer verletzt und
verliert mehrfach das Bewusstsein. Während sich Helfer um ihn
kümmern, zieht der Dieb (im Bild vorne) dessen Handy aus der
Gesäßtasche und steckt es ein. Dann verlässt er den Tatort. Weitere
Kameras zeichneten den Weg vor und nach der Tat auf - ebenso das
Portrait des Täters, welches Zivilfahnder zweifelsfrei
wiedererkannten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bremen
Holger Jureczko
Willy-Brandt-Platz 7
28215 Bremen

Telefon: 0421 - 16299 - 604
Mobil: 0172 - 8938080
E-Mail: Holger.Jureczko(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 01.06.2017 - 08:30 Uhr
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