Zoll deckt Leistungsbetrug auf;
Geldstrafe für Arbeitslosengeldempfänger aus Osnabrück
(ots) -
Sechzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro
Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück gegen
einen Leistungsbezieher. Da der Mann seine Arbeitsaufnahme der
Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt hatte, konnte er rund 740 Euro
Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Durch einen Datenabgleich war aufgefallen, dass für den
Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für
Arbeit gezahlt wurden und gleichzeitig der Arbeitgeber eine Anmeldung
zur Sozialversicherung abgab. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte
daraufhin wegen Verdachts des Betruges gegen den 32-jährigen. Der
Leistungsempfänger hätte die Agentur für Arbeit sofort
benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das
hatte er unterlassen.
Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte den gegenüber der
Agentur für Arbeit entstandenen Schaden begleichen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
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Datum: 05.07.2017 - 08:58 Uhr
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