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Urlaubszeit ist Reisezeit -

Mit der App "Zoll und Reise" und www.zoll.de gut durch den Urlaub

ID: 1682572

(ots) -
Viele Urlauber verbringen die Sommerferien am Meer, in der Sonne,
am Strand. Damit das Urlaubsgefühl lange andauert und nicht bei der
Zollkontrolle am Flughafen endet, rät der Zoll: Reisende sollten sich
frühzeitig über die Einreisebestimmungen informieren.

Mit der App "Zoll und Reise" können Urlauber die wichtigsten
Regelungen schnell, unkompliziert und weltweit nachlesen. Sie steht
im Play Store (Android) und App Store (iOS) kostenlos zum Download
bereit. Wie viele Zigaretten darf ich mitbringen? Wie berechnet sich
der Abgabenbetrag? Was passiert, wenn ich etwas Verbotenes dabei
habe? Was ist beim Artenschutz oder bei gefälschten Produkten zu
beachten? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die App.

Aber auch die Internetseite www.zoll.de bietet umfassende
Informationen zu den Einreisebestimmungen.

So dürfen beispielsweise aus Ländern, die nicht zur Europäischen
Union gehören, Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
steuerfrei mitgebracht werden. Bei Flug- und Seereisen liegt der
steuerfreie Betrag bei 430 Euro, Jugendliche unter 15 Jahren dürfen
für 175 Euro abgabenfrei einkaufen. Werden diese Wertgrenzen
überschritten oder sind sich die Reisenden nicht sicher, sollten
Urlauber am Flughafen den "roten Kanal" wählen.

Für Zigaretten, alkoholische Getränke und Kraftstoffe gelten
besondere Mengengrenzen.

Besonders vorsichtig sollten Reisende bei Souvenirs wie Muscheln,
Jagdtrophäen oder anderen Produkten aus Tieren und Pflanzen sowie
Steinen, Lebensmitteln und Arzneimitteln sein. Die Einfuhr dieser
Waren kann verboten oder an Genehmigungen gebunden sein.

Zusatzinformation App "Zoll und Reise":

Pünktlich zu Beginn der Hauptreisezeit veröffentlicht das
Bundesfinanzministerium seine rundum überarbeitete Smartphone-App




"Zoll und Reise" mit vielen neuen Funktionen und einem frischen
Design. Die neue Version bietet einen erweiterten
Einfuhrabgabenrechner mit dem Reisende künftig noch einfacher sehen,
was sie bei der Rückkehr nach Deutschland abgabenfrei mitbringen
dürfen. Wer mehr im Gepäck hat, kann zudem ausrechnen lassen, was
voraussichtlich an Einfuhrabgaben zu bezahlen ist. Gleichzeitig klärt
ein erweiterter Warenkatalog auf, welche Waren bei der Einreise
erlaubt sind und was grundsätzlich zu beachten ist.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecherin
Diana Weis
Telefon: 0681-501-6382
E-Mail: presse.hza-saarbruecken(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Saarbrücken, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 05.07.2017 - 09:00 Uhr
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