WichtigeÄnderungen im Waffengesetz
(ots) - Der Bundestag hat Mitte Mai einen
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Änderungen des Waffengesetzes
und weiterer Vorschriften (2. WaffRÄndG) beschlossen. Am 05.07.2017
wurde dies im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat daher am
06.07.2017 in Kraft.
Für Waffenbesitzer ergeben sich insbesondere Änderungen bei der
Aufbewahrung von Schusswaffen. Zudem ist es für einen befristeten
Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich,
straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei den Waffen-und
Polizeibehörden abzugeben.
Die für Waffenbesitzer relevanten Änderungen sind in
zusammengefasster Form der Internetseite der Polizei Mönchengladbach
zu entnehmen (https://moenchengladbach.polizei.nrw).
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die dort benannten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizei Mönchengladbach
Pressestelle
Telefon: (21 61) 292020
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
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Datum: 11.07.2017 - 10:26 Uhr
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