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Reisezeit - Tipps für einen erholsamen Urlaub ohne Ärger beim Zoll

ID: 1689260

(ots) -
Die Sommerferien stehen vor der Tür - und damit beginnt die
Hauptreisezeit. Nicht immer informieren sich die Urlauber vor
Reisebeginn über die wichtigsten Zollbestimmungen. "Der Zoll
empfiehlt, sich vorher zu informieren - so vermeidet man mögliche
Unannehmlichkeiten bei der Einreise nach Deutschland" so Elke
Willsch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Aachen. Die kostenlose
Smartphone-App "Zoll und Reise" bietet eine gute Hilfe für die
Urlaubsmitbringsel. Mit wenigen Klicks kann man schnell in Erfahrung
bringen, ob es Verbote oder Beschränkungen bei der Einfuhr gibt und
ob Einfuhrabgaben zu zahlen sind. Zudem stehen auch auf der
Internetseite www.zoll.de wichtige Informationen zur Verfügung.

Reisefreimengen

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern, aus steuerlichen
Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln oder britische Kanalinseln)
und von der Insel Helgoland dürfen mitgebrachte Waren zu
nichtgewerblichen Zwecken innerhalb der folgenden Mengen- und
Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland einführt werden:
Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens
17 Jahre alt ist:

- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22
Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem
Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr

oder

- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem
Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent

oder

- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

und

- 4 Liter nicht schäumende Weine und




- 16 Liter Bier

Kraftstoffe

- für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge
und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter

andere Waren

- bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
- bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt
430 Euro
- bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von
insgesamt 175 Euro

Die Waren, für die eine besondere Mengengrenze gilt, werden beim
Warenwert nicht mit eingerechnet.

Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen
Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte
Genussmittel (z.B. Branntwein, Bier, Tabak) und Energieerzeugnisse,
für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für
entsprechende Waren sind daher auch bei Reisen in der EU bestimmte
Vorschiften und Mengen zu beachten.

Arzneimittel

Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen
Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden
entsprechenden Menge eingeführt werden. Als üblicher persönlicher
Bedarf ist dabei ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel,
unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei
kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland
mitgenommen wurden und hierher zurück verbracht werden oder ob sie im
Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die
Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind. Es gibt
jedoch auch Arzneimittel, die selbst für den eigenen Bedarf von
Reisenden nicht nach Deutschland verbracht werden dürfen. Hierunter
fallen gefälschte Arzneimittel, z.B. eine Nachahmung eines am Markt
bereits zugelassenen Arzneimittels, welches aber nicht vom
eigentlichen Hersteller stammt.

Artenschutz

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf
Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf
derartiger Waren tragen Touristen - meist unwissend - dazu bei, dass
der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Der Handel mit
geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist
streng reglementiert. Verstöße werden konsequent verfolgt. Im Fall
des Falles müssen Sie mit der Einziehung der Waren und hohen
Bußgeldern oder gar Strafen rechnen. Welche Tiere und Gegenstände
besonders geschützt sind finden Sie unter www.artenschutz-online.de.

Kulturgüterschutz

Kulturgüter kann ein Urlauber nicht unbedingt auf den ersten Blick
erkennen. "Kulturgüter" sind Gegenstände, die für die Archäologie,
Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft ein bedeutungsvolles
Gut darstellen. Hierzu zählen seltene Mineralien, auch Antiquitäten,
bedeutende Bücher, Bilder und Zeichnungen. Diese unterliegen in
vielen Ländern sehr strengen Ausfuhrbeschränkungen oder -verboten.
Wer aus dem Urlaub ein besonderes Souvenir mitbringen möchte, sollte
sich daher stets informieren, was man aus dem jeweiligen Land
mitnehmen darf und was nicht beziehungsweise gänzlich auf derartige
Souvenirs verzichten.

Produktpiraterie

Bekleidung, Fanartikeln, Kosmetika, Taschen, Uhren und Ähnliches
namhafter Markenhersteller werden in den Urlaubsländern häufig zu
Billigpreisen angeboten. Aber Vorsicht! Viele solcher vermeintlichen
Schnäppchen entpuppen sich häufig als qualitativ minderwertige
Fälschungen, die sehr gesundheitsgefährdend sein können. So werden
beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen
Farbstoffen hergestellt. Der Zoll empfiehlt deshalb, im Urlaub auf
den Kauf solcher Waren zu verzichten.

Barmittel

Zu beachten ist auch, dass mitgeführte Barmittel (Bargeld und
Wertpapiere) ab 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise in die
Europäische Union oder Ausreise aus der EU eigenständig und ohne
Aufforderung schriftlich beim Zoll angemeldet werden müssen. Damit
soll die Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer
Vereinigungen verhindert werden. Innerhalb der EU müssen beim
Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder
mehr nur nach Aufforderung mündlich angezeigt werden. Wer mitgeführte
Barmittel nicht anmeldet oder unzutreffende bzw. unvollständige
Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann
mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Aachen
Pressestelle
Mark Gerner
Telefon: 0241 / 94325 - 1630
Fax: 0241 / 94325 - 1421
E-Mail: presse.hza-aachen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 14.07.2017 - 19:00 Uhr
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