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Kein Dummer-Junge-Streich - Böswillige Alarmierung der Feuerwehr

ID: 1691481

(ots) - Am späten Nachmittag des 18. Juli 2017 kam
es zu einem Feuerwehreinsatz in Recklinghausen-Süd mit einem
unschönen Ergebnis.

Die Feuerwehr Recklinghausen wurde um 17:24 Uhr durch einen
kindlichen Anrufer aus einer öffentlichen Telefonzelle über den
Notruf 112 darüber informiert, dass auf der Theodor-Körner-Straße ein
"Haus brennen" würde. Die Kreisleitstelle entsandte daraufhin den
hauptamtlichen Löschzug der Feuer- und Rettungswache, die
ehrenamtlichen Löschzüge Süd und Ost sowie den Rettungsdienst mitsamt
Notarzt.

An der gemeldeten Einsatzstelle erwartete die Feuerwehr eine
unschöne Überraschung: In keinem der Gebäude auf der Straße brannte
es, war Brandrauch zu sehen oder zu riechen und nirgendwo gab es auch
nur den Anschein eines Brandereignisses. Auch der Anrufer hatte sich
inzwischen entfernt und erwartete die Feuerwehr nicht mehr. Nach
eingehender Erkundung der Einsatzstelle und der Meldung musste der
Schluss gezogen werden, dass hier jemand böswillig die Feuerwehr
alarmiert hatte und sich einen üblen und nicht lustigen Scherz
erlaubt hatte.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten den Einsatz zügig beenden
und nach circa einer halben Stunde wieder einrücken.

Die Polizei versucht nun mit den Daten der Kreisleitstelle den
Anrufer zu ermitteln und ggf. weitere rechtliche Schritte
einzuleiten.

Die Feuerwehr macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass
der Missbrauch des Notrufs und die böswillige Alarmierung der
Feuerwehr zum "Spaß" in keinster Art und Weise lustig ist und auch
nicht in die Kategorie "Dummer-Jungen-Streich" fällt. Der böswillige
Missbrauch des Notrufs ist nach § 145 StGB strafbar. Ebenso kann die
Feuerwehr bei einem böswilligen Alarm dem Verursacher die Kosten für
den Einsatz in Rechnung stellen. Neben der Strafbarkeit und den




drohenden Kosten muss auch bedacht werden, dass während die
Einsatzkräfte in einem böswilligen Einsatz sinnlos gebunden sind,
ggf. andere Personen unter Umständen länger auf die tatsächlich
benötigte Hilfe warten müssen. Auch für die zum großen Teil
ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr Recklinghausen ist eine
böswillige Alarmierung mehr als nur ärgerlich!

Bei einem realen Brandereignis oder dem Anschein dessen ist es
selbstverständlich weiterhin angebracht, die Feuerwehr zu alarmieren.
Dies wird, auch bei einem Fehlalarm in guter Absicht, dem Meldenden
nicht in Rechnung gestellt und ist kostenlos. Wichtig ist es auch
hierbei: Bleiben Sie vor Ort, warten auf die Einsatzkräfte, weisen
diese ein und halten sich für Rückfragen zur Verfügung.




Feuerwehr Recklinghausen
Pressesprecher
Christian Schell
Telefon: 02361-30699 1206
Telefon: 02361-30699 1120 (Wachabteilungsleiter, außerhalb der
Bürozeiten)
Mobil: 01525-9180490
E-Mail: christian.schell(at)feuerwehr-recklinghausen.de
http://www.feuerwehr-recklinghausen.de/

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Datum: 18.07.2017 - 19:42 Uhr
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