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Viele Polizeieinsätze wegen Ruhestörungen durch private Festivitäten / Polizei bittet um gegenseitige Rücksichtnahme in warmen Sommernächten

ID: 1694582

(ots) - HERSFELD-ROTENBURG (Landkreis). Am
vergangenen Wochenende, insbesondere in der Nacht zum Sonntag, hat
die Polizei im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in ihrem
Zuständigkeitsbereich mit etlichen Ruhestörungen zu kämpfen gehabt.
Insgesamt 18 mal mussten die Beamten der Polizeistationen in Bad
Hersfeld und Rotenburg einschreiten und für Ruhe sorgen. Die
Störungen gingen hauptsächlich von privaten Festivitäten aus. Aber
auch laute Musik im freien störte die Nachtruhe von Anwohnern.
Bedingt durch die Urlaubszeit und das warme Sommerwetter zieht es
vielerorts Jugendliche und Feierlustige ins Freie. Die Polizei bittet
darum, auf Anwohner und die nächtlichen Ruhezeiten Rücksicht zu
nehmen. Auch sollen leere Flaschen und sonstiger Unrat nicht achtlos
in der Öffentlichkeit liegen gelassen werden und Finger weg von
fremden Eigentum!

Was ist eine Ruhestörung?

Eine Ruhestörung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem
Immissionsschutzgesetz oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz dar.
Generell gilt, dass zwischen 22.00 und 6.00 Uhr eine erhebliche
Lärmbelästigung der Nachbarschaft vermieden werden muss, was sowohl
die Lautstärke als auch die Dauer der Lärmeinwirkung angeht. Dies
betrifft z.B. Radio- und Fernsehgeräte, insbesondere dann, wenn die
Geräte bei offenen Fenstern, auf dem Balkon oder im Freien betrieben
werden. Personengruppen müssen ebenfalls auf das Ruhebedürfnis der
Nachbarn Rücksicht nehmen. Die Tätigkeit der Polizei wird sich in
diesen Fällen zumeist darauf beschränken, Ruhe und Ordnung wieder
herzustellen, soweit keine Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes
vorliegt.

Woran Sie denken sollten ...

Wird die Ruhestörung durch einen Nachbarn verursacht, versuchen
Sie bitte - soweit es Ihnen sinnvoll erscheint - zunächst mit ihm zu
reden. Sollte es sich um eine wiederholte Ruhestörung handeln, ist es




ratsam, Ihren Vermieter und/oder das Ordnungsamt zu konsultieren.
Notieren Sie sich den Verursacher, das jeweilige Datum, Uhrzeit,
Dauer und Art der Ruhestörung (z.B. laute Musik). Benennen Sie
gegebenfalls Zeugen, z.B. weitere Nachbarn.

Wie geht es weiter?

Die Polizei nimmt in der Regel Kontakt mit dem Verursacher auf und
versucht, den Lärm abzustellen. In den meisten Fällen ist der
Polizeieinsatz mit der Wiederherstellung der Ruhe beendet. Nach dem
Wiederherstellen der Ruhe wird in akuten Fällen durch die Polizei
eine entsprechende Meldung an das zuständige Ordnungsamt gefertigt.
Es ist möglich, dass dem Verursacher des Lärms in solchen Fällen
durch das Ordnungsamt ein Bußgeld auferlegt wird.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Osthessen
Pressestelle
Manfred Knoch
Telefon: 06621/932-131
Fax: 06621/932-150

Original-Content von: Polizei Hersfeld-Rotenburg (Bad Hersfeld, Rotenburg), übermittelt durch news aktuell


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Datum: 24.07.2017 - 11:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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