OT-Böddinghausen. Kamin angezündet, anschließend Wohnung verraucht.
(ots) -
Mit dem Einsatzstichwort "Kaminbrand" wurde am heutigen Dienstag
gegen 13:25 Uhr die Plettenberger Feuerwehr zu einem
Zweifamilienwohnhaus -In der Ostert- gerufen. Der Wohnungsinhaber
vermutete einen Schornsteinbrand, da nach dem Anzünden seines
Kaminofens der Rauch in den Wohnraum eindrang und nicht durch den
Schornstein abzog. Bei Eintreffen der Kräfte von hauptamtlicher Wache
und ehrenamtlicher Löschgruppe aus Eiringhausen war das Erdgeschoss
bereits deutlich verraucht, was ein Vorgehen unter schwerem
Atemschutz notwendig machte. Die Kontrolle des Kaminzuges durch zwei
Trupps in Keller und Dachgeschoss ergab keine Erkenntnisse auf einen
Brand im Inneren des Schornsteins. Vermutlich ist der Rauch aufgrund
von Problemen im Ofenbereich in Verbindung mit der Wetterlage nicht
ordnungsgemäß in den Kamin abgezogen, so vermuten ein hinzugerufener
Schornsteinfeger und die Feuerwehr. Abschließend wurde die Wohnung
von der Feuerwehr mit einem Hochleistungslüfter entraucht, bevor die
Feuerwehr wieder in ihre Standorte einrücken konnte.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Plettenberg
Thomas Gritschke
Pressestelle
Feuer- und Rettungswache Plettenberg
Am Wall 9a
58840 Plettenberg
Telefon: 02391- 923 400
E-Mail: pressestelle(at)feuerwehr-plettenberg.de
http://www.feuerwehr-plettenberg.de/
Original-Content von: Feuerwehr Plettenberg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Feuerwehr Hamburg löscht Feuer im Dachstuhl und evakuiert 80 Bewohner">
Datum: 08.08.2017 - 15:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1704890
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-PL
Stadt:
Plettenberg
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" OT-Böddinghausen. Kamin angezündet, anschließend Wohnung verraucht."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr Plettenberg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).