Schlauboot kentert im Rhein - Bootsbesatzung kann sich unverletzt ans Ufer retten
(ots) -
Bonn, Rheinstrom Höhe Fähranleger Mehlem, 10.08.2017, 12.27 Uhr Am
Donnerstagmittag (10.08.2017) konnte sich eine Schlauchbootbesatzung
unverletzt aus dem Rhein ans Ufer retten. Dessen Boot war Höhe
Fähranleger Mehlem gekentert und nur eine Person konnte sich direkt
wieder an Bord des Bootes retten. Eine weitere Person trieb im
Wasser. Die Polizei meldete um 12.27 Uhr der Leitstelle für Feuerwehr
und Rettungsdienst in Bonn ein, mit 2 Personen besetztes, gekentertes
Schlauchboot Höhe des Fähranlegers Mehlem. Eine Person hätte sich
eigenständig zurück ins Boot retten können, eine weitere Person würde
im Wasser treiben. Bei Eintreffen der Rettungsboote aus Bonn und dem
Rhein-Sieg Kreis, hatte sich die zweite Person ebenfalls wieder ins
Boot retten können und man hatte das Schlauchboot mittlerweile im
rechtsrheinischen Uferbereich festgemacht. Die beiden Personen waren
unverletzt. Im Einsatz waren rund 30 Einsatzkräfte der Feuerwachen 2
und 3 der Berufsfeuerwehr, die Führungsdienste (A- und B- Dienst)
sowie der Rettungsdienst. Die Freiwilligen Feuerwehren Königswinter
und Bad Honnef unterstützte den Einsatz mit Ihren Rettungsbooten und
landseitigen Einsatzkräften.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr und Rettungsdienst Bonn
Führungsdienst
Joerg Schneider
Telefon: +49 228 7170
www.bonn.de/(at)feuerwehr-und-rettungsdienst
Original-Content von: Feuerwehr und Rettungsdienst Bonn, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.08.2017 - 14:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1706230
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-BN
Stadt:
Bonn
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Schlauboot kentert im Rhein - Bootsbesatzung kann sich unverletzt ans Ufer retten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr und Rettungsdienst Bonn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).