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Zoll stellt wiederholt Schlangenköpfe fest

ID: 1709429

(ots) -
Drei Kilogramm verwesende Schlangenköpfe stellten die Zöllner des
Zollamts Garching - Hochbrück in einer Postsendung aus Nigeria fest.

Bei der Kontrolle eines Paketes, entdeckten Zöllner undefinierbare
Gegenstände auf dem Röntgenbildschirm. Daraufhin entschlossen sich
die Beamten dazu, das Paket genauer zu überprüfen.

"Beim Öffnen schlug den Beamten schon ein extremer
Verwesungsgeruch entgegen. Dabei kamen die Schlangenköpfe zum
Vorschein, die zum Verzehr gedacht waren", beschreibt Marie Müller,
Sprecherin des Hauptzollamts München.

Da die Schlangenköpfe aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht
einfuhrfähig waren, wurden diese sofort vernichtet. Der andere Teil
der Sendung beinhaltete diverse "Non-Food-Artikel", die freigegeben
werden konnten.

Zusatzinformation: Den tierseuchenrechtlichen Regelungen
unterliegen neben lebenden Tieren, wie z.B. Nutzvieh und Haustiere,
auch Erzeugnisse, die von Tieren gewonnen werden. Zu diesen
Erzeugnissen zählen z.B. Rohstoffe und Abfälle von Tieren, Fleisch,
aber auch Milch und Milchprodukte.

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sich gerne mit Themen wie Artenschutz, Steuererhebung und vielem mehr
auseinander setzen will, kann sich beim Hauptzollamt München noch bis
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Hauptzollamt München, Sophienstr. 6, 80333 München. Nähere Infos
findest du unter talent-im-einsatz.de.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt München
Pressesprecherin
Marie-Ingrid Müller
Telefon: 089 - 5995 - 2600
Mobil: 0712/8633319
E-Mail: Marie-Ingrid.Mueller(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 16.08.2017 - 07:27 Uhr
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