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Falsche Lohnabrechnungen;

Zoll-Ermittlungen: Ladenbetreiber muss Geldstrafe zahlen

ID: 1710229

(ots) - Zur Zahlung einer Geldstrafe von 2400 Euro hat
das Amtsgericht Ravensburg einen 64-jährigen Ladenbesitzer aus dem
Landkreis Ravensburg verurteilt. Zoll-Ermittler der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit Friedrichshafen konnten nachweisen, dass er
Lohnabrechnungen von Angestellten fingiert hatte.

So waren offiziell gemeldete Minijobber tatsächlich nicht
geringfügig beschäftigt, sondern erhielten nebenbei illegal
zusätzliche Entlohnung oder bekamen den Lohn in Form von Waren
"ausbezahlt". Zudem beschäftigte er eine Mitarbeiterin, die zugleich
Sozialleistungen bezog.

Der Sozialversicherung ist dadurch ein Beitragsschaden in Höhe von
17.000 Euro entstanden, den der Ladenbesitzer nebst Säumniszuschlägen
von 8000 Euro zurück-zahlen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Ulm
Pressesprecher
Hagen Kohlmann
Telefon: 0731-9648-1009
E-Mail: presse.hza-ulm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 17.08.2017 - 08:40 Uhr
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