Falsche Lohnabrechnungen;
Zoll-Ermittlungen: Ladenbetreiber muss Geldstrafe zahlen
(ots) - Zur Zahlung einer Geldstrafe von 2400 Euro hat
das Amtsgericht Ravensburg einen 64-jährigen Ladenbesitzer aus dem
Landkreis Ravensburg verurteilt. Zoll-Ermittler der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit Friedrichshafen konnten nachweisen, dass er
Lohnabrechnungen von Angestellten fingiert hatte.
So waren offiziell gemeldete Minijobber tatsächlich nicht
geringfügig beschäftigt, sondern erhielten nebenbei illegal
zusätzliche Entlohnung oder bekamen den Lohn in Form von Waren
"ausbezahlt". Zudem beschäftigte er eine Mitarbeiterin, die zugleich
Sozialleistungen bezog.
Der Sozialversicherung ist dadurch ein Beitragsschaden in Höhe von
17.000 Euro entstanden, den der Ladenbesitzer nebst Säumniszuschlägen
von 8000 Euro zurück-zahlen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Ulm
Pressesprecher
Hagen Kohlmann
Telefon: 0731-9648-1009
E-Mail: presse.hza-ulm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Ulm, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schwerer Unfall in Richtung Norden; alle drei Fahrstreifen gesperrt" alt=" Nordhessen - Autobahn 7:
Folgemeldung:
Schwerer Unfall in Richtung Norden; alle drei Fahrstreifen gesperrt"> Polizei schließt Ermittlungen zu den Vorfällen vom 16./17.06.2017 in Altgandersheim ab;
Gerüchte über bewaffnete Schlägerbanden haben sich nicht bestätigt" alt=" 37581 Bad Gandersheim:
Polizei schließt Ermittlungen zu den Vorfällen vom 16./17.06.2017 in Altgandersheim ab;
Gerüchte über bewaffnete Schlägerbanden haben sich nicht bestätigt">
Datum: 17.08.2017 - 08:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1710229
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-UL
Stadt:
Ravensburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Falsche Lohnabrechnungen;
Zoll-Ermittlungen: Ladenbetreiber muss Geldstrafe zahlen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hauptzollamt Ulm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).