170821-5: Einbrecherüberrascht in Frechen - Verdächtiger mit Phantombild gesucht.
(ots) -
Mit Pressemeldung Nr .170614-1 'Einbrecher überrascht in Frechen',
berichteten wir über einen Wohnungseinbruch. Zum Sachverhalt: Am
Dienstagabend (13. Juni) kehrte um 22:45 Uhr der Bewohner eines
Hauses auf der Breite Straße zurück. Als er sein Haus betrat,
überrasche er den Einbrecher, der bereits Räume im Haus durchsucht
hatte. Der Täter eilte in die Küche des Hauses. Dort versuchte der
Bewohner, ihn an der Flucht zu hindern. Es kam zu einer Rangelei in
deren Verlauf der Einbrecher durch das Küchenfenster kletterte. Der
Bewohner sah den Täter, als dieser auf ein Fahrrad stieg und in
Richtung Frechen-Bachem wegfuhr. Er beschrieb den Täter als ungefähr
180 Zentimeter groß und ungefähr 40 Jahre alt. Er hatte ein
ungepflegtes Äußeres und eine hagere Statur mit schwarzen, nach
hinten gekämmten Haaren. Der Mann trug einen Dreitagebart, eine
schwarze Bomberjacke und eine Jeanshose. Mit dem Phantombild sucht
die Kriminalpolizei den Mann, der in das Haus eingedrungen ist.
Hinweise bitte an das Kriminalkommissariat 13 unter Telefon 02233
52-0. (cb)
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.08.2017 - 15:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1713056
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-REK
Stadt:
Rhein-Erft-Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 170821-5: Einbrecherüberrascht in Frechen - Verdächtiger mit Phantombild gesucht."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).