(UL) Rottenacker - Streit aus nichtigem Grund - Zwei Anzeigen zog ein Streit aus nichtigem Grund zwischen einem Mann und einer Frau nach sich.
(ots) - Am guten Benehmen und jeglichen Manieren haben es eine
52-Jährige und ein 21-Jähriger am Samstagabend gegen halb acht fehlen
lassen. Der junge Mann hatte sein Auto auf dem Gästeparkplatz einer
Gaststätte in Rottenacker geparkt. Er war allerdings kein Besucher
dieser Gaststätte, sondern besichtigte nebenan eine Wohnung. Dies
missfiel der 52-jährigen Gastwirtin derart, dass sie kurzerhand ihren
Pkw dazu benutzte, um dieses Fehlverhalten zu sühnen. Sie parkte den
Mann ein. Dieser kam zurück und bat, herausfahren zu dürfen. Davon
unbeeindruckt stellte die Gastwirtin dem Mann als Bedingung, zuerst
Gast in ihrer Gaststätte zu sein. Vorher lasse sie ihn nicht weg
fahren. Die Antwort des Mannes darauf entsprach dann nicht den
Gepflogenheiten eines respektvollen Umganges miteinander. Die Frau
sieht nun einem Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr
entgegen. Der Mann muss sich wegen Beleidigung verantworten.
+++++++++++++++++++ (1718167 + 1718286) Polizeiführer vom
Dienst/Bo, Telefon 0731 188 1111; E-Mail:
ulm.pp.fest.flz(at)polizei.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.09.2017 - 08:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1725753
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-UL
Stadt:
Ulm
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (UL) Rottenacker - Streit aus nichtigem Grund - Zwei Anzeigen zog ein Streit aus nichtigem Grund zwischen einem Mann und einer Frau nach sich."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).