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Geschäftsführer stiften zur falschen Stundenabrechnung an -

Besonders schwerer Fall des Leistungsbetruges

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(ots) -
Die langwierige Ermittlungsarbeit der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit am Standort Halle (Saale) hat sich gelohnt. Das
Landgericht Halle verurteilte die Geschäftsführer einer
Umzugsspedition aus dem Saalekreis zu Freiheitsstrafen von einem Jahr
und neun Monaten bzw. einem Jahr und sechs Monaten wegen
Leistungsbetruges. Außerdem müssen sie jeweils 400 Stunden
gemeinnützige Arbeit leisten. Die verurteilten Arbeitgeber gingen
über einen längeren Zeitraum gezielt vor. In den Jahren 2009 und 2010
wurden falsche Stundenabrechnungen geführt. Die tatsächlich
geleisteten Arbeitsstunden waren somit nicht ersichtlich. "Dies
erschwerte uns die Ermittlungen erheblich", berichtet Kaiser,
Ermittler der Finanzkontrolle am Standort Halle. "Die Arbeitnehmer
wurden angewiesen, einzelne Tage wegzulassen oder Stunden zu
reduzieren". Den Betrügern kam es vor allem darauf an
Sozialversicherungsbeiträge einzusparen. Durch diese Betrugsmasche
haben sie über 10.000 Euro eingespart. Zusätzlich haben sie zu
Unrecht 14.920,57 Euro Kurzarbeitergeld erhalten. Das Urteil ist nach
erfolgloser Revision beim Bundesgerichtshof rechtskräftig. Die
Freiheitsstrafen sind zur Bewährung ausgesetzt.




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Hauptzollamt Magdeburg
Wieblitz Annica
Telefon: +49 (0)391 507 4206
E-Mail: presse.hza-magdeburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 26.09.2017 - 09:15 Uhr
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