(HDH) Bartholomä - Frischlinge bei Unfall getötet / Nicht überlebt haben vier Wildtiere einen Unfall am Freitag bei Bartholomä.
(ots) - Gegen 6 Uhr fuhr ein Golf von Zang nach Bartholomä.
Vor dem Fahrzeug liefen fünf Wildschweine über die Straße. Der VW
stieß mit den vier Frischlingen zusammen. Sie haben den Unfall nicht
überlebt. Die Bache kam ohne Verletzungen davon. Das Fahrzeug war
nach dem Unfall noch fahrbereit. Den Sachschaden schätzt die Polizei
auf ungefähr 3.000 Euro.
Im Frühjahr und im Herbst sind die Straßen für Wild und Autofahrer
in dieser Beziehung am gefährlichsten. Das ist Anlass für die
Polizei, zu besonderer Aufmerksamkeit zu mahnen. Denn: Je größer das
Tier, desto gefährlicher wird der Unfall für die Menschen im Auto.
Bei Zusammenstößen mit schwerem Rehwild entstehen meist hohe
Sachschäden von Tausenden Euro an den Fahrzeugen. Ein Beleg, dass
hohe Kräfte bei den Unfällen wirken.
Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei
Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere
Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet
sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich
häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf
Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam
fahren, aufmerksam und bremsbereit sein.
Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer:
Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier
hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden
nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt:
Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht
wegen Wild plötzlich bremsen.
Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren
werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines,
können weitere Tiere in der Nähe sein.
Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend
abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck
aufstellen.
Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst
oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik
geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die
Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter.
Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der
Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der
Kaskoversicherung geltend machen.
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Datum: 29.09.2017 - 10:43 Uhr
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