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Zoll verhindert Schmuggel von Goldschmuck/ 77- jährige Türkeireisende führte Armreifen im Wert von über 6.000 Euro mit

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(ots) -

Am Montag, 2.10.2017, hatte eine 77-Jährige am Bremer Flughafen auf
ihrer Rückreise aus der Türkei versucht, goldene Armreifen durch
Nutzung des grünen Kanals für anmeldefreie Waren am Zoll vorbei zu
schmuggeln. Den über 6.000 Euro teuren anmeldepflichtigen Goldschmuck
trug sie am Arm. Für den Zoll Grund genug, hier einmal genauer
nachzusehen.
Bei der daraufhin durchgeführten Gepäckkontrolle sind den Beamten
dann die entsprechenden Einkaufsrechnungen in die Hände gefallen.

"Goldschmuck ist in der Türkei meist günstiger einzukaufen als in der
Europäischen Union. Daher schauen wir bei Türkeireisenden gezielt
nach Schmuck", erklärt Volker von Maurich, Pressesprecher beim
Hauptzollamt Bremen. "Am Körper getragene Waren sind dabei genauso
steuerpflichtig wie Waren, die ich im Gepäck transportiere.
Einfuhrabgabenfrei dagegen ist alles, was ich innerhalb meiner
Reisefreimenge in die EU einführe oder bereits bei einer vorherigen
Einreise verzollt habe", so von Maurich weiter.

Die Reisende musste fast 1.500 Euro an Steuern für den Goldschmuck
zahlen, den sie anschließend mitnehmen konnte. Ein
Steuerstrafverfahren wurde dennoch eröffnet.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 3897-1114
E-Mail: presse.hza-bremen(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 06.10.2017 - 09:01 Uhr
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