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Freitag, der 13. Oktober 2017 ist bundesweiter Rauchmeldertag

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(ots) -
Freitag, der 13. Oktober 2017 ist bundesweiter Rauchmeldertag -
Sicher ist sicher!

Rauchmelder sind mittlerweile ein wichtiger Baustein des
Brandschutzes bei Privathaushalten. Da in Schleswig-Holstein schon
seit langem die flächendeckende Rauchmelderpflicht besteht, müssten
eigentlich überall Rauchmelder in Wohnungen installiert sein. Aber
oftmals reiben sich die Einsatzkräfte nur verwundert die Augen - Bei
Gesprächen zwischen den Feuerwehren und Bürgern kommt immer wieder zu
Tage, dass die Ausstattung mit Rauchmeldern nicht vollständig oder
teilweise gar nicht vorhanden ist. Obwohl die Zuständigkeit für die
Installation in der Landesbauordnung klar auf den Eigentümer
festgeschrieben ist und der Markt eine riesige Palette von
Rauchmeldern bietet.

Rauchmelder können tatsächlich Leben retten! "Hier kann man als
Feuerwehr nur immer wieder die Positivbeispiele aufzeigen, bei denen
Rauchmel-der in Brandfällen tatsächlich Leben gerettet haben",
resümiert Jörg Taube, Fachgebiet Brandverhü-tung beim
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein. Da heutzutage bei jedem
Zimmer- oder Wohnungsbrand hochgiftiger Brandrauch entsteht, zählt
jede Sekunde für die Flucht vor der tödlichen Gefahr. Mit
Rauchmeldern als "Frühwarnsystem" wird den Bewohnern im Brandfall ein
Zeitvorteil verschafft, der entscheidend sein kann. Jeder Betroffene
ist im Nachhinein überaus froh, dass er unversehrt aus der
Gefahrensituation herausgekommen ist und stellt den Nutzen von
Rauchmeldern besonders heraus. Mit Aktionen der Feuerwehren im Lande
zu den "Brandgefahren im Haushalt", egal ob am Rauchmeldertag oder
auf anderen örtlichen Veranstal-tungen, tragen die Einsatzkräfte im
Rahmen der Brandschutzaufklärung aktiv dazu bei, dass die Bür-ger für
die tödlichen Gefahren von Brandrauch sensibilisiert werden.





Welche Rauchmelder sind die richtigen? Der Trend geht mittlerweile
weg von handelsüblichen, einfachen Rauchmeldern zu höherwertigen und
äußerst zuverlässigen Rauchmeldern für den Langzeiteinsatz. Als
Qualitätskennzeichen wurde das "Q" eingeführt. Dies ergänzt das
übliche Prüfzeichen (z.B. VdS oder KRIWAN) und weist die bestandene,
weltweit härteste Qualitätsprüfung nach. Insbesondere die
Qualitätsmerkmale Langlebigkeit, Stabilität, Falschalarmsicherheit
und eine Batterielebensdauer von mindestens 10 Jahren sind dabei
ausschlaggebend.

Wann müssen Rauchmelder ausgetauscht werden? Auch die in
Rauchmeldern verbaute Elektronik altert. Deshalb geben Hersteller ein
Datum an, bis zu welchem der Rauchmelder bedenkenlos verwendet werden
kann. Die Verwendbarkeit von Rauchmel-dern liegt in der Regel bei 10
- 12 Jahren, je nach Hersteller. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist
ein Austausch der Rauchmelder (Alt gegen Neu) erforderlich!

Fallen Gebühren für Fehlalarme an? Die Feuerwehr- und
Rettungsleitstellen im Lande nehmen immer öfter telefonische
Alarmmeldungen als Folge von ausgelösten Rauchwarnmeldern entgegen.
In vielen Fällen lag eine reale Gefahr für Menschen und Tiere vor und
durch schnelles Eingreifen konnte die Gefahr abgewendet werden.
Ge-bühren fallen bei Fehlalarmen in Privathaushalten nicht an. Dies
ist im Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein ausdrücklich so geregelt.
Außerdem handelt die Feuerwehr bei einem Fehlalarm durch Rauchmelder
nach dem Motto: "Besser einmal mehr alarmiert werden als zu spät
kommen".

Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus - Was ist erlaubt? Viele
Mieter stellen Kinderwagen, Fahrräder, Schuhe, Schränkchen,
Blumenbänke und Schirmständer ins Treppenhaus. Zum einen können diese
Gegenstände eine Brandstiftung begünstigen, zum anderen werden die
Fluchtwege für die Bewohner und Angriffswege für die Feuerwehr
dadurch zum Hin-dernisparcours. Eine Regelung über die Hausordnung
hilft, den vielfach vorhandenen Wildwuchs zu begrenzen. Dabei gilt
es, Haus- und Hofeingänge sowie Treppen und Flure freizuhalten, denn
nur dann erfüllen sie ihren Zweck als Flucht- und Rettungswege.

Fahrräder, Motorräder usw. gehören nicht in Treppenhäuser.
Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle sollten im Treppenhaus nur
abstellen werden, wenn dadurch die Flucht der Bewohner nicht
behindert wird. Schuhe, Schuhschränke, Schirmständer und anderes
sollen in der Wohnung aufbewahrt werden, nicht im Treppenhaus.

Auch für allgemeine Treppenhäuser empfiehlt die Feuerwehr die
Installation von Rauchmeldern als Frühwarnsystem.




Rückfragen bitte an:

Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Pressesprecher
Telefon: 0431 / 603 2195
Mobil: 0177 / 2745486
E-Mail: bauer(at)lfv-sh.de
http://www.lfv-sh.de

Original-Content von: Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 11.10.2017 - 10:43 Uhr
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