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Uneinsichtige Radlerin pöbelt und beleidigt Polizeibeamte

ID: 1746775

(ots) - Mit einer renitenten Radfahrerin hatten es
Polizeibeamte am Mittwochmorgen (11.10.) zu tun. Gegen 08:00 Uhr
beabsichtigten die Ordnungshüter, die im Rahmen der Schulwegsicherung
an der Gemeinschaftsgrundschule "In den Weiden" unterwegs waren, eine
29-jährige Fahrradfahrerin zu kontrollieren.

Sie transportierte zu diesem Zeitpunkt ihren siebenjährigen Sohn
samt Tornister auf dem Gepäckträger ihres Rades. Dabei schwankte der
ungesicherte Junge gefährlich umher und drohte vom Fahrrad zu fallen.
Der Polizist entschloss sich, der Frau die bestehende Gefahr für ihr
Kind zu erläutern.

Die Füße des Kindes hätten jederzeit in die Speichen des Rades
geraten können, was einen Sturz oder einen Unfall mit Verletzungen
bei Mutter und Kind zur Folge gehabt haben könnte.

Während der Überprüfung zeigte sich die Radlerin äußerst
uneinsichtig und unkooperativ. Sie weigerte sich zunächst nicht nur,
ihre Personalien anzugeben. Als sie kurzfristig festgehalten werden
sollte, riss sie sich noch los und schlug nach den Beamten. Sie
pöbelte weiter herum und beleidigte die Polizisten. Neben dem
Verkehrsverstoß, muss sich die 29-Jährige demnächst wegen Beleidigung
und Widerstands gegen Polizeibeamte verantworten.

Die Personenbeförderung auf Fahrrädern in der
Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eindeutig geregelt. Laut den Regeln
der StVO darf eine Person ab 16 Jahren auf dem Fahrrad ein Kind bis
zum siebten Geburtstag mitnehmen. Allerdings muss ein Fahrrad mit
Sitzvorrichtungen für Kinder, entweder vor oder hinter dem Fahrer,
ausgestattet sein. Auch müssen die Kinder durch Verkleidungen am Rad
oder anderen Vorrichtungen davor geschützt sein, mit den Füßen in die
Speichen zu geraten.

In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei an alle
Fahrradfahrer und weist auf die Gefahr hin, Kinder ohne spezielle




Halteeinrichtung auf Fahrrädern zu transportieren.

Darüber hinaus sollten sowohl die Eltern, als Vorbild und zum
eigenen Schutz, als auch die Kinder nur mit einem entsprechenden
Schutzhelm fahren. Nur so ist gewährleistet, dass bei einem Sturz
oder Unfall Kopfverletzungen verhindert oder zumindest gemindert
werden können.




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Datum: 11.10.2017 - 15:33 Uhr
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