Verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen
(ots) - 113 verbotene Feuerwerkskörper zogen
Bundespolizisten am Samstagnachmittag in Bad Muskau aus dem Verkehr.
Die Knaller waren während der Kontrolle eines 17-Jährigen aus
Magdeburg in dessen Einkaufstüte gefunden worden. Einerseits fehlte
den Erzeugnissen das erforderliche Zulassungszeichen, andererseits
handelte es sich zum Teil um Feuerwerk der Kategorie drei. Für den
Umgang mit pyrotechnischen Produkten der Kategorie drei und vier
verlangt der Gesetzgeber neben der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und
Zulassung den Besitz einer behördlichen Erlaubnis. Das Verbringen der
Knallkörper in die Bundesrepublik wird nun Konsequenzen für dessen
Käufer haben. Er wurde wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das
Sprengstoffgesetz angezeigt. Zudem wird ihm die Bundespolizei die
Kosten, die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Vernichtung der
Produkte entstehen, in Rechnung stellen.
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Datum: 16.10.2017 - 13:24 Uhr
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