Zwei Radfahrerüberfallen einen Fußgänger
(ots) - HC/ Bielefeld- Innenstadt-
Am Dienstag, den 17.10.2017, überfielen zwei Fahrradfahrer einen
Bielefelder in der Parkanlage an der Brückenstraße. Die Polizei sucht
Zeugen.
Gegen 21:10 Uhr ging ein 52-jähriger Bielefelder durch den Park an
der Brückenstraße in Richtung Heeper Straße. Als er sich kurz vor dem
Ende des Weges befand, fuhr ein Fahrradfahrer ihn um. Der Bielefelder
stürzte. Ein Täter hielt ihm die Augen zu und forderte ihn auf, sein
Portemonnaie herauszugeben. Das Opfer händigte es den Männern aus.
Anschließend flüchteten die Täter auf ihren Fahrrädern mit der Beute
in Richtung Innenstadt. Der Bielefelder informierte die Polizei.
Durch den Überfall erlitt er Schürfwunden. Die Fahndung der
benachrichtigten Polizisten verlief negativ.
Das Opfer beschreibt die Täter als 20 bis 30 Jahre alt, 170 bis
175 cm groß und mit dunklen Haaren. Sie fuhren Mountainbikes.
Zeugenhinweise nimmt das Kriminalkommissariat 14 unter 0521-545-0
entgegen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
http://www.polizei.nrw.de/bielefeld
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Original-Content von: Polizei Bielefeld, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.10.2017 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1751367
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BI
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zwei Radfahrerüberfallen einen Fußgänger"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bielefeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).