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Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München anlässlich des Fußballspiels 1. FC Nürnberg gegen SG Dynamo Dresden am 22. Oktober 2017 in Nürnberg

ID: 1751464

(ots) -
Die Bundespolizeidirektion München hat anlässlich der
Fußballspielbegegnung zwischen dem 1. FC Nürnberg und der SG Dynamo
Dresden auf den Bahnstrecken Dresden - Hof - Nürnberg (Hin- und
Rückfahrt), den Umsteigebahnsteigen der entsprechenden Bahnhöfe sowie
für bestimmte Regionalzugverbindungen ein Mitführverbot von
Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen
erlassen.

Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 200 EUR verhängt
werden. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage
(Allgemeinverfügung) zu entnehmen. Diese gilt am 22.10.2017 im
Zeitraum von 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese
Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise
einzustellen und ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise zu
prüfen.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch
auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de
eingesehen werden.




Rückfragen bitte an:

Thomas Borowik
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: presse.muenchen(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Die Bundespolizei untersteht mit ihren rund 40.000 Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre polizeilichen
Aufgaben
umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des
Bundesgebietes und
die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die
Gefahrenabwehr
im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der
Bahnreisenden,
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des
zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Weitere
Informationen
erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter
Kontaktadresse.




 

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Datum: 18.10.2017 - 11:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

München



Kategorie:

Polizeimeldungen



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