Rücksichtloser Fahrer verursacht Unfall mit Streifenwagen
(ots) - 33034 Brakel, OT Hembsen, B 64, Dienstag,
17.10.2017, 15.00 Uhr
Ein 78-jähriger Fahrzeugführer aus Frankfurt überholte mit seinem
Audi im Überholverbot einen anderen Verkehrsteilnehmer. Während des
verbotenen Überholvorgangs kam ihm ein Funkstreifenwagen entgegen,
der die B 64 in Gegenrichtung befuhr. Nur durch eine Notbremsung
konnten die Polizeibeamten einen Frontalzusammenstoß mit dem
78-jährigen verhindern. Durch den abrupten Bremsvorgangs des
Streifenwagens fuhr ein Ford Transit, der sich zur Vorfallzeit hinter
dem Streifenwagen befand, auf das Polizei Fahrzeug auf. Der
Verursacher der Karambolage setzte seine Fahrt in Richtung Höxter
weiter fort, konnte aber von einem anderen Streifenwagen auf der B64
gestoppt und kontrolliert werden. Wegen seiner rücksichtslosen
Fahrweise und der Gefährdung des Straßenverkehrs wurde der
Führerschein des Audi-Fahrers sichergestellt. Ein Strafverfahren
wurde eingeleitet. Hinsichtlich der Art und Höhe des Sachschadens am
Streifenwagen kann noch keine Aussage getroffen werden.
/Ar.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Höxter
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Bismarckstraße 18
37671 Höxter
Telefon: 05271 962 1521
E-Mail: pressestelle.hoexter(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/hoexter
Ansprechpartner außerhalb der Bürozeiten:
Leitstelle Polizei Höxter
Telefon: 05271 962 1222
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Höxter, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.10.2017 - 12:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1751596
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HX
Stadt:
Brakel
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Rücksichtloser Fahrer verursacht Unfall mit Streifenwagen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).